Um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu erleichtern und die Selbständigkeit zu erhalten, sind Pflegehilfsmittel und oft auch bauliche Veränderungen in der Wohnung oder im Haus erforderlich.
Pflegehilfsmittel werden von der Pflegepflichtversicherung bezahlt, wenn der medizinische Dienst (Medicproof) sie bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit befürwortet. Außerdem müssen sie im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt sein.
Wurden die Hilfsmittel von Medicproof empfohlen? Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit einem unserer Hilfsmittel-Partner auf.
Für ein Hilfsmittel, das bisher von Medicproof weder empfohlen noch zugesagt wurde, stehen Ihnen unsere Partner ebenfalls zur Verfügung. Bei Bedarf nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf oder geben eine Begutachtung durch Medicproof in Auftrag.
Bei Pflegehilfsmitteln wird zwischen Verbrauchshilfsmitteln und technischen Pflegehilfsmitteln unterschieden.