Fällt Ihnen das Gehen schwer? Sind Sie im Alltag dadurch sehr eingeschränkt und wollen Sie wieder unabhängig in Ihrer Mobilität werden? Dann ist eine Gehhilfe, auch Rollator genannt, vielleicht das Richtige für Sie.
Ihr Arzt hat Ihnen eine Verordnung für eine Gehhilfe ausgestellt.
Am besten besuchen Sie direkt einen Hilfsmittelpartner der DKV. Dort werden Sie bestens beraten und können vor Ort verschiedene Modelle testen. Je nachdem, für welches Modell Sie sich entscheiden, kann ein Eigenanteil anfallen. Sicher verstehen Sie, dass eine zusätzlich gewünschte Ausstattung, die dem Komfort dient, von Ihnen selbst zu tragen ist.
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Rollatoren sind versichert.
Unsere Partner stellen Ihnen einen Rollator leihweise im Rahmen einer so genannten Fallpauschale zur Verfügung und bleiben Eigentümer des Hilfsmittels.
Mit Zahlung der Fallpauschale sind folgende Kosten für eine festgelegte Dauer enthalten:
Ausgehend von dem Betrag der Fallpauschale zahlen wir die tarifliche Leistung (z.B. 30%, 100%)*
* Sind Sie im Basis-, Notlagen- oder Standardtarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.
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Erstversorgung
Beziehen Sie zum ersten Mal einen Rollator? Dann schicken Sie uns bitte die ärztliche Verordnung und die Rechnung zu.
Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einem Rollator über einen unserer Partner versorgt und möchten die Kostenübernahme für die weitere Nutzung (Folgepauschale) beantragen?
Dann benötigen lediglich die Rechnung. Auf eine erneute ärztliche Verordnung verzichten wir entgegenkommend.
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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.
Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:
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