BonusMed Kompakt Plus
Nutzen Sie die Vorteile unseres Bausteins BonusMed Kompakt Plus BKMP1:
- Vorerkrankungen sind mitversichert (keine Gesundheitsprüfungen).
- Sofortiger Versicherungsschutz. Z.B. Leistungen für die Zähne, wenn schon ein Heil- und Kostenplan vorliegt.
- Schutz für Familienangehörige. Diese können ebenfalls mitversichert werden.
Überzeugen Sie sich von den Leistungen der DKV und fordern Sie jetzt ein Angebot an!
Beispielangebot:
31 , 46 €
monatlicher Beitrag pro Mitarbeiter bei einem Mitarbeiter-Durchschnittsalter von 38 Jahren

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Leistungen für Sehhilfen, Hilfsmittel, Zahnersatz, Einbettzimmer und Auslandsreise
Sehhilfen (inkl. Brillenfassungen)
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90% vom Rechnungsbetrag
- bis zu 300 Euro alle zwei Jahre für neue Brillen und Kontaktlinsen
- Ein Leistungsanspruch entsteht schon vorher bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge
Hilfsmittel
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80% Hilfsmittel
- bis zu 300 Euro je Kalenderjahr nach vorheriger Anrechnung der GKV-Vorleistung
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80% Hörgeräte
- bis zu 600 Euro, alle zwei Jahre für ein neues Hörgerät des jeweiligen Ohres
Beim Zahnarzt
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85% (inkl. Leistungen der GKV) für Zahnersatz, Zahnkronen, Implantate, Einlagefüllungen sowie Material- und Laborkosten
+ 5% Bonus bei Behandlung durch einen unserer kooperierenden Zahnärzte (goDentis)
+ Erhöhung auf 100% bei Unfall
+ 100% für Kunststofffüllungen in Dentin-Adhäsivtechnik (inkl. Leistungen der GKV)
+ 50%, wenn die GKV die Pflichtleistung ablehnt (z.B. beim Privatzahnarzt)
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Maximale Erstattung
- 500 Euro im ersten Versicherungsjahr
- 1.000 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
- 1.500 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
- Die Höchstsätze entfallen bei einem Unfall
Im Krankenhaus
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100% Einbettzimmer
- Übernahme der Mehrkosten ohne Leistungsgrenze für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Aufenthalt in einer Privatklinik, wenn die Krankenkasse ihre Pflichtleistung erbringt
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50 Euro Ersatztagegeld für jeden Tag
- wenn das Krankenhaus keine gesondert berechenbare Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer zur Verfügung stellen kann
- gilt auch für den Aufnahme- und den Entlassungstag
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Hinweise
GKV Vorleistung ist Voraussetzung
- Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die GKV ihre Pflichtleistung erbringt
Folgende Behandlungskosten werden nicht erstattet:
- Behandlung durch den Chefarzt, andere Ärzte oder Hebammen werden nicht erstattet
Ausland
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Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu 3 Monaten
- 100% für ambulante, stationäre und schmerzstillende zahnärztliche Heilbehandlung für akute nicht geplante Behandlungen
- Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen - 100% Krankenrücktransport
- bei medizinischer Notwendigkeit und Organisation durch die DKV, sonst 80% - bis 10.000 Euro Überführungs- oder Bestattungskosten im Todesfall
- 24-Stunden-Notrufservice
- 100% für ambulante, stationäre und schmerzstillende zahnärztliche Heilbehandlung für akute nicht geplante Behandlungen
Zusätzliche Leistungen
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Serviceleistungen
Unsere Experten am Gesundheitstelefon beantworten Fragen zu medizinischen Themen und zur ambulanten, zahnärztlichen und stationären Versorgung
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Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Bedingungen des versicherten BonusMed-Bausteins.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
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täglich 7-19 Uhr – gebührenfrei
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