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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen!

Sie haben Fragen rund um Ihre Zahnbehandlung? Was machen Sie mit einem Heil- und Kostenplan? Wie reichen Sie Ihre Rechnung richtig ein?

Haben Sie Fragen?

Wie reiche ich meinen Heil- und Kostenplan ein?

Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Am schnellsten und bequemsten geht das online über “Meine Versicherungen“. Oder nutzen Sie die “Meine DKV-App“ auf Ihrem Smartphone. Alternativ können Sie die Dokumente auch in unserem “Belegupload“ hochladen.

Selbstverständlich können Sie alle Schriftstücke auch postalisch einreichen. Die Adresse für die Einreichung des Leistungsantrags lautet:

DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln

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Erstattet die DKV die Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kostenplans?

Die Kosten für das Erstellen eines Heil- und Kostenplans übernimmt die DKV im tariflichen Umfang. Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Gebühren liegen zwischen 28,45 Euro und 43,30 Euro.

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Welche Angaben muss ein Heil- und Kostenplan beinhalten?

Der Heil- und Kostenplan für privatzahnärztliche Behandlungen ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Der Inhalt ist so zu gestalten, dass der Patient die Behandlung und die veranschlagten Kosten und Leistungen nachvollziehen kann. Folgende Angaben sind wichtig:

  • Name und Anschrift des Zahnarztes/Stempel
  • Name und Anschrift des Patienten
  • Ausstellungsdatum
  • Bezeichnung „Heil- und Kostenplan“ oder „Kostenvoranschlag“
  • Zahnschema mit dem Befund und Behandlungsplan
  • Spezifikation der geplanten Leistungen
  • Bezeichnung der zu behandelnden Zähne
  • Anzahl der jeweiligen Leistungen
  • Nummern der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ)
  • Leistungstext der Gebührenordnungsnummer
  • Gebührenfaktor/Steigerungssatz/Multiplikator und Einzelbeträge
  • Material- und Laborkosten
  • Gesamtsumme
  • ggf. vorhersehbare Begründungen, wobei der Zahnarzt zur Begründung erst bei Erstellung der Rechnung verpflichtet ist
  • ggf. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. eines anderen Kostenträgers (z. B. Beihilfe)

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Muss ich den Heil- und Kostenplan bei der DKV einreichen?

Wir empfehlen Ihnen, den Heil- und Kostenplan grundsätzlich vor Beginn der Behandlung einzureichen. So können wir im Vorhinein klären, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht.
 

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Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erfolgt die Übermittlung des Heil- und Kostenplans an Ihre gesetzliche Krankenversicherung direkt über den Zahnarzt. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über die Höhe des Festzuschusses. Bitte reichen Sie uns diese zusammen mit dem Heil- und Kostenplan ein.

Zur Einreichung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Am schnellsten und bequemsten geht das online über “Meine Versicherungen“. Oder nutzen Sie die die “Meine DKV-App“ auf Ihrem Smartphone. Alternativ können Sie die Dokumente auch in unseren “Belegupload“ hochladen.

Selbstverständlich können Sie alle Schriftstücke auch postalisch einreichen. Die Adresse für die Einreichung des Leistungsantrags lautet:

DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln.

Was Sie beim Einreichen von Heil- und Kostenplänen sonst noch beachten sollten, erfahren Sie in unserer Checkliste im Downloadcenter.

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Bekomme ich geringere Leistungen, wenn ich vorab keinen Heil- und Kostenplan einreiche?

Ob die Einreichung des Kostenplans zwingend erforderlich ist, da es Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch hat, hängt von Ihrem konkret versicherten Tarif ab. In folgenden Tarifen ist das der Fall:

  • Basistarif BT mit den Tarifstufen BTN, BTB
  • Standardtarif ST mit den Tarifstufen STN, STB
  • Ergänzungstarife zur gesetzlichen Krankenversicherung: Tarif AZT, Tarif EG, Tarif ZAS, Tarif ZEG, Tarif Z1

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Ich habe einen Heil- und Kostenplan erhalten. Reicht Ihnen dieser zur Erstattung aus?

Nein, in der privaten Krankenversicherung leisten wir nur für bereits durchgeführte Behandlungen. Ihr Zahnarzt stellt Ihnen nach Abschluss der Behandlung/Teilbehandlung eine spezifizierte Rechnung aus.

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Wie reiche ich meine Rechnung ein?

Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Am schnellsten und bequemsten geht das online über “Meine Versicherungen“. Oder nutzen Sie die “Meine DKV-App“ auf Ihrem Smartphone. Alternativ können Sie die Dokumente auch in unserem “Belegupload“ hochladen.

Selbstverständlich können Sie alle Schriftstücke auch postalisch einreichen. Die Adresse für die Einreichung des Leistungsantrags lautet:

DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln.

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Ich habe eine Zahnarztrechnung, wie muss ich mich nun verhalten? Welche Belege soll ich Ihnen einreichen?

Bitte reichen Sie uns die Zahnarztrechnung vollständig mit allen Seiten und Anlagen (z. B. Material- und Laborkosten) ein.
 

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Wenn Sie gesetzlich versichert sind, denken Sie bitte daran, dass wir auch die bestätigte Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung benötigen.

Zur Einreichung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Am schnellsten und bequemsten geht das online über “Meine Versicherungen“. Oder nutzen Sie die “Meine DKV-App“ auf Ihrem Smartphone. Alternativ können Sie die Dokumente auch in unserem “Belegupload“ hochladen.

Selbstverständlich können Sie alle Schriftstücke auch postalisch einreichen. Die Adresse für die Einreichung des Leistungsantrags lautet:

DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln.

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Kann ich meine Implantat-Rechnung bereits einreichen, bevor die anschließende Zahnersatzmaßnahme erfolgt ist?

Wir benötigen eine Rechnung, aus der die gesamte Behandlung hervorgeht. Ist uns der Umfang der kompletten Behandlung durch die Vorlage des Heil- und Kostenplans (bei Zahnzusatzversicherungen inkl. Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung) bekannt, so können Sie uns auch gern Ihre Teilrechnungen zukommen lassen.

Dies gilt natürlich auch, wenn die Implantation und der Zahnersatz bei unterschiedlichen Zahnärzten durchgeführt werden.

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