Guter Rat ist teuer?

Das muss nicht sein. Wie Sie mit Ihrem Heil- und Kostenplan umgehen und welche Unterlagen wir benötigen.

Liegen alle Unterlagen vor?

Ist alles vollständig, geht es schneller.

Ihr Zahnarzt erstellt Ihnen vor Behandlungsbeginn einen spezifizierten Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan).
Der Heil- und Kostenplan muss die gesamte Behandlung widerspiegeln (Gesamtsanierungskonzept).
Auch die Material- und Laborkosten sollten spezifiziert ausgewiesen sein. Sie erhalten dadurch einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten.

Wenn Sie wissen möchten, ob die geplante Maßnahme in Ihrem Versicherungsschutz enthalten ist und in welcher Höhe wir uns an den Kosten beteiligen, reichen Sie uns Ihren Heil- und Kostenplan ein.

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Gut zu wissen:
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erfolgt die Übermittlung des Heil- und Kostenplanes an Ihre gesetzliche Krankenversicherung direkt über den Zahnarzt. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über die Höhe des Festzuschusses. Wenn Sie eine Zahn-Zusatzversicherung haben, benötigen wir auch diesen Nachweis.

Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Eigenanteil an der geplanten Behandlung ist? Dann benötigen wir diese Unterlagen von Ihnen:

Sie sind privat versichert?

 

Heil- und Kostenplan:

mit Spezifikation der Honorarkosten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / Ärzte (GOÄ)
sowie Spezifikation der Material- und Laborkosten.

Sie sind gesetzlich versichert und haben eine Zusatzversicherung?

 

Heil- und Kostenplan / Patienteninformation:

mit Spezifikation der Honorarkosten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / Ärzte (GOÄ)
sowie Spezifikation der Material- und Laborkosten
und das Schreiben Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über die Höhe der Kostenbeteiligung
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An den Kosten von Implantaten beteiligen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen in den wenigsten Fällen. Sie erhalten also keine Vorleistung auf die Implantatversorgung. Ihre gesetzliche Krankenversicherung wird sich aber in der Regel an der prothetischen Versorgung (z.B. Krone auf dem Implantat) mit einem Festzuschuss beteiligen.

  • Die Spezifikation der Honorarkosten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bedeutet, dass alle geplanten Maßnahmen mit ihrer jeweiligen Ziffer der Gebührenordnung, der Beschreibung der Maßnahme und dem entsprechenden Preis angegeben werden. Auch muss angegeben sein, wo und an welchem Zahn die jeweilige Maßnahme durchgeführt wird.
  • Bei dem spezifizierten Material- und Laborkostenbeleg handelt es sich um den Kostenvoranschlag des Zahntechnikers, der ihren Zahnersatz herstellt. Dieser beinhaltet alle Arbeitsschritte und die benötigten Materialien.

Hier können Sie alle erforderlichen Dokumente einreichen

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Hinweis: Nur wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen, können wir Sie konkret über unsere Leistungen informieren.

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Stiftung Warentest hat in der Ausgabe Finanztest 6/2023 insgesamt 289 Zahntarife getestet. Dabei erzielte der Tarif KDTK85 + KDBE erneut Bestnoten.

Stiftung Warentest hat in der Ausgabe Finanztest 6/2023 insgesamt 289 Zahntarife getestet. Dabei erzielte der KombiMed Tarif KDTP100 + KDBP erneut Bestnoten.

Testurteil Stiftung Warentest: Sehr gut
Testurteil Stiftung Warentest: Sehr gut

* Oder aus dem Ausland +49 221 57894005
(Kosten gemäß Tarif des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters)

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