CGM-Systeme

"CGM" steht für "Continuous Glucose Monitoring" (kontinuierliche Glukosemessung). Hierbei wird der Glukosespiegel im Unterhautfettgewebe gemessen. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Blutzuckerspiegels. Ein blutiges Messen ist somit nur noch in Ausnahmefällen notwendig.
In unserer Gesundheitswelt finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Diabetes.
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Ein CGM-System misst den Glukosewert kontinuierlich und in Echtzeit. Über das Smartphone oder ein passendes Lesegerät (Receiver) werden die Werte empfangen. Bei zu hohen oder zu niedrigen Werten kann eine Alarmfunktion eingestellt werden.
Ob ein klassisches Blutzuckermessgerät oder ein CGM-System erforderlich ist, besprechen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Diabetologen.
Die Kostenübernahme für ein CGM-System prüfen wir im Einzelfall, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Wann ist ein CGM-System medizinisch notwendig?
- Es liegt ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus vor.
- Es erfolgt eine intensivierte konventionelle Insulinbehandlung (ICT).
- Der Patient ist in der ICT geschult und wendet diese bereits an.
- Die individuell festgelegten Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung konnten auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation nicht erreicht werden.
- Eine Überprüfung und Verordnung erfolgten durch einen Facharzt.
Gut zu wissen: Bei einer ICT wird zusätzlich zu einem Basalinsulin (langwirksames Insulin 1-2x täglich) zu den Mahlzeiten ein kurzwirksames Insulin gegeben, um den Blutzucker-Anstieg nach dem Essen abzufangen. So werden flexible Essensmengen und -zeiten ermöglicht.
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Medizinisch notwendige CGM-Systeme sind versichert.
Die Geräte werden üblicherweise gekauft. Die Kosten zahlen wir in tariflicher Höhe (z.B. 30 %, 100 %).*
* Sind Sie im Basis- oder Notlagentarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.
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Es liegt ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus mit ICT vor und ein FreeStyle Libre CGM-System wurde verordnet? Dann reichen Sie uns die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung ein.
Bei allen anderen CGM-Systemen (z.B. Dexom. Eversense etc.) schicken Sie uns folgende Unterlagen zur Prüfung:
- Verordnung des Diabetologen,
- Einen aktuellen Behandlungs- und Befundbricht des Diabetologen mit folgenden Angaben:
- Diagnose(n)
- Aktuellen Medikation, insbesondere Auflistung aller Insuline
- Auszüge aus dem Blutzucker-Tagebuch
- HbA1C Werte der vergangenen zwölf Monate
- Bisherige Therapieeinstellung sowie Einstellung im Verlauf
- Konkrete Angaben zu den bisherigen Schulungen und deren Inhalt
- Dokumentation bisheriger Ereignisse/Komplikationen (z. B. Kopien Entlassungsberichte, Notarzteinsatzprotokoll)
- Welche individuellen Therapieziele konnten bisher ohne CGM nicht erreicht werden? Welche individuellen Therapieziele sollen mit CGM erreicht werden?
- Stellungnahme, warum die Versorgung mit einem FreeStyle Libre CGM-System nicht ausreicht
- Bei Diabetes Typ 2: Diabetologische Befundberichte der letzten 2 Jahre inkl. der Therapiepläne
- das Angebot.
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Besondere Vereinbarungen im Bereich der CGM-Systeme bzw. Blutzuckermessgeräte bestehen noch nicht. Ihr Diabetologe hilft hier gern bei der Auswahl eines Anbieters.
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