Schlafapnoe-Geräte

Schlafapnoe ist eine Erkrankung, bei der die Atmung während des Schlafs wiederholt kurzzeitig aussetzt. Dies raubt den Betroffenen den erholsamen Schlaf, den sie brauchen.

Hier kann die regelmäßige nächtliche Therapie mit einem Schlafapnoegerät nutzen und zu mehr Energie während des Tages verhelfen. Ihre Gesundheit und Lebensqualität wird verbessert und Folgeerkrankungen können vermieden werden.

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Übrigens: Aktuelle Studien zeigen deutlich, dass sich eine Gewichtsreduktion positiv auf eine Schlafapnoe auswirken kann. Wollen Sie Ihr Gewicht reduzieren? Dabei unterstützen wir Sie mit unserem Gesundheitsprogramm „Leichter Leben

Was sollte ich bei Schlafapnoegeräten beachten?

Was sind die Anzeichen? Wahrnehmbare Zeichen sind beispielsweise lautes Schnarchen, Tagemüdigkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten während des Tages. Sprechen Sie also unbedingt mit Ihrem Facharzt, wenn Sie lautes Schnarchen an sich bemerken!  Es leidet zwar nicht jeder der schnarcht automatisch einer Schlafapnoe. Dennoch sollte bei sehr lautem Schnarchen eine entsprechende Untersuchung erfolgen.

Bei der Versorgung mit einem Schlaftherapiegerät unterstützen Sie die Hilfsmittelpartner der DKV schnell und zuverlässig. Sie bieten Beratung und eine individuelle Therapiebegleitung an. Schließlich sollen Sie bestmöglich versorgt sein.

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Welche Leistungen erhalte ich?

Schlafapnoe-Geräte sind versichert.

Unsere Partner stellen Schlafapnoe-Geräte leihweise im Rahmen einer so genannten Fallpauschale zur Verfügung und bleiben Eigentümer des Hilfsmittels.

Mit Zahlung der Fallpauschale sind folgende Kosten für eine festgelegte Dauer enthalten:

  • die leihweise Überlassung des Hilfsmittels,
  • Zubehör und Verbrauchsmaterialien (z.B. Masken, Filter),
  • Reparaturen, Instandsetzungen, vom Hersteller vorgeschriebene Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen sowie
  • ein kostenloser Austausch bei Gerätedefekt.

Ausgehend von dem Betrag der Fallpauschale zahlen wir die tarifliche Leistung aus der Krankenversicherung (z.B. 30%, 100%)*

* Sind Sie im Basis- oder Notlagentarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.

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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?

Erstversorgung
Beziehen Sie zum ersten Mal ein Schlafapnoe-Gerät? Dann benötigen wir folgende Unterlagen zur Prüfung:

  1. die Verordnung vom Schlafmediziner,
  2. den vollständigen Bericht vom Schlaflabor und
  3. das Angebot (Fallpauschale).

Unsere Partner bieten einen tollen Service und klären die Kostenübernahme direkt mit uns ab. Bitte sprechen Sie unseren Partner hierauf an.

 

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Unsere Bitte:
Vermeiden Sie Folgeerkrankungen und nutzen Sie Ihr Schlafapnoe-Gerät jede Nacht! Vielen Dank.

Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einem Schlafapnoe-Gerät über einen unserer Partner versorgt und nutzen es jede Nacht? Dann übernehmen wir gern die Kosten für die weitere Nutzung (Folgepauschale).

Bitte reichen Sie uns hierzu die Rechnung ein. Auf eine erneute ärztliche Verordnung verzichten wir entgegenkommend.

Wichtig: Bitte informieren Sie uns und unseren Partner, sofern Sie das Schlafapnoe-Gerät nicht mehr benötigen.

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Wer liefert mir das Hilfsmittel? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?

Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.

Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:

  • Beratung zum Hilfsmittel – online, in der Filiale oder vor Ort
  • Qualitativ hochwertige Versorgung
  • Hilfsmittel führender Hersteller
  • Anpassung und Erprobung des Hilfsmittels
  • Schnelle Lieferung
  • Hilfsmittel-Notdienst
  • Reparatur- und Wartungsservice
  • Sofern Sie es wünschen, übernimmt unser Partner die Abwicklung mit der DKV
  • Direktabrechnung mit der DKV, sofern Ihr Tarif dies vorsieht
Unsere Hilfsmittelpartner

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