Der Versicherungsschutz Ihres Kindes

Hauptsache gesund!

Die beste Versorgung für Ihren Nachwuchs

Eigentlich wissen wir es alle, aber rund um die Geburt eines Kindes wird uns oft noch einmal richtig bewusst: Gesundheit ist das Allerwichtigste! Deshalb wünschen sich Eltern die bestmögliche Gesundheitsversorgung für Ihr Kind.

Sie möchten Ihr Kind bei der DKV versichern?

Kinder sind versicherungsfrei. Das bedeutet, die Eltern dürfen jederzeit entscheiden, ob sie ihr Kind in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder in der Privaten Krankenversicherung versichern möchten. Dies gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Folgende Optionen sind möglich:

  • Private Krankenvollversicherung oder Beihilferestkostenversicherung bei der DKV
  • Beitragsfreie Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung + Zusatzversicherungen bei der DKV
  • Freiwillige Mitgliedschaft (beitragspflichtig) in der Gesetzlichen Krankenversicherung + Zusatzversicherungen bei der DKV

Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam die Voraussetzungen. Die DKV hat für jeden Bedarf die passende Versicherung für Ihr Kind.

Fragen Sie bei Ihrem Partner für Versicherungsfragen im Außendienst nach einem Beratungstermin

Berater finden
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Oder melden Sie sich telefonisch unter der 0800-3746-444. Wir beraten Sie in dem Telefonat über die verschiedenen Tarifoptionen.

Schauen Sie sich gern vorab auf unseren Produktseiten um:

Sie möchten Ihr Kind privat versichern?

Als Privatpatient immer und überall bestens behandelt.

Sie möchten Ihr gesetzlich versichertes Kind zum Privatpatienten machen?

Gesetzlich versichert – privat behandelt beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus.

Beihilfeberechtigte

Ihr Kind ist beihilfeberücksichtigungsfähig?

Je früher, desto besser!

Sie möchten eine Krankenhaus Zusatzversicherung für Kinder oder ein umfassendes Kinderschutzpaket abschließen?

Nachversicherung Ihres Kindes

Sie sind bereits drei Monate bei der DKV krankenversichert? Dann können Sie jetzt Ihr neugeborenes Kind ganz einfach rückwirkend ab Geburt entsprechend Ihrem Versicherungsschutz versichern. Und das ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten! Dies gilt sowohl für private Voll- als auch für Zusatzversicherungen. Dieses Angebot können Sie 2 Monate ab Geburt Ihres Kindes wahrnehmen.

Eine Adoption von minderjährigen Kindern steht der Geburt gleich. Es gelten die gleichen Voraussetzungen, jedoch erfolgt eine Gesundheitsprüfung.

Hier können Sie die Nachversicherung Ihres Kindes beantragen.

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Übrigens: Weitere Informationen rund um das Thema Familie finden Sie hier.

Sie möchten wissen, was sich an Ihrem Versicherungsschutz ändert?

Sie sind beihilfeberechtigt?
Durch die Geburt Ihres Kindes kann sich auch Ihr Beihilfeanspruch ändern. Dies ist abhängig von der Anzahl Ihrer Kinder und Ihrem Beihilfeträger. In den meisten Bundesländern erhöht sich der Beihilfebemessungssatz für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern. Bei einer Änderung des Beihilfebemessungssatzes haben Sie Anspruch darauf, den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife anzupassen. Gerne prüfen wir für Sie die Voraussetzungen.

Fragen Sie bei Ihrem Partner für Versicherungsfragen im Außendienst nach einem Beratungstermin

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Oder melden Sie sich telefonisch unter der 0800-3746-444. Wir beraten Sie in dem Telefonat über die verschiedenen Tarifoptionen.

Sie besitzen eine Auslandsreisekrankenversicherung?
In der Familienversicherung besteht auch für Ihre Kinder Versicherungsschutz. Sie besitzen nur eine Einzelversicherung? Gerne stellen wir Ihren Versicherungsschutz um.

Fragen Sie bei Ihrem Partner für Versicherungsfragen im Außendienst nach einem Beratungstermin

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Oder melden Sie sich telefonisch unter der 0800-3746-444. Wir beraten Sie in dem Telefonat über die verschiedenen Tarifoptionen.

Sie haben sich im Zuge der Geburt Ihres Kindes räumlich verändert und möchten uns Ihre neue Adresse mitteilen?

Teilen Sie uns über unseren Adressdaten Änderungsservice gern Ihre neue Anschrift mit.

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