Arzneimittelkosten haben einen wesentlichen Anteil an den Leistungsausgaben. Innovative und hochwirksame Therapien sind kostentreibend. Als Ihr Krankenversicherer steuern wir der Kostensteigerung entgegen, um so die Versichertenbeiträge zu stabilisieren. Deshalb haben wir mit ausgewählten Arzneimittelherstellern Rabattverträge geschlossen. Diese umfassen entweder das gesamte Produktsortiment oder mehrere oder auch nur einzelne Arzneimittel des Pharmaherstellers.
Neben den Rabattverträgen für Originalpräparate liegt unser Fokus auf Nachahmerpräparaten, sogenannten Generika und Biosimilars.
Wenn Sie sich für ein Nachahmerpräparat eines unserer Partner entscheiden, sparen Sie z.B. im Rahmen von Selbstbeteiligungen unmittelbar und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Kostenstabilität Ihres Versicherungstarifs. Sprechen Sie Ihren Arzt doch einmal auf einen Austausch an. Möchten Sie Ihr Arzneimittel weiterhin im Original oder vom bekannten Hersteller beziehen, erstatten wir Ihnen die Kosten in tariflicher Höhe selbstverständlich wie bisher. Die Entscheidung fällen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt. Sie können auch selber prüfen, ob es zu Ihrem Arzneimittel kostengünstige Alternativen gibt und wie groß der Preisunterschied ist. Mit unserem Arzneimittel-Preisvergleich können Sie die Ersparnis zu Ihrem Originalpräparat einfach ermitteln.
Unsere Rabattpartner gewähren uns einen zuvor vertraglich vereinbarten Nachlass auf bestimmte Arzneimittel oder das gesamte Produktportfolio. Hierzu zählen, je nach Vertrag, auch Medizinprodukte, wie zum Beispiel Blutzuckerteststreifen. In der Apotheke zahlen Sie für Ihre Präparate den üblichen Apothekenverkaufspreis und wir erstatten Ihnen die Kosten in tariflicher Höhe. Nachgelagert erhalten wir den Rabatt vom Hersteller und schreiben diesen den Tarifen gut. Damit möchten wir die Kostenentwicklung in unseren Tarifen möglichst stabil halten und die Beitragsentwicklung für die Versichertengemeinschaft positiv beeinflussen. Auf diese Weise kommt der Rabatt auch Ihnen zugute. Sie können uns dabei unterstützen, indem Sie Ihre behandelnden Ärzte auf die bestehenden Rabattabkommen hinweisen.
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