FAQ zum Thema App
FAQ „Meine DKV“
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Die GesundheitsID ist Ihre digitale Identität und über Ihr Smartphone der sichere Zugang zu den verschiedenen digitalen Angeboten wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept.
Sobald die Voraussetzungen für diese digitalen Angebote geschaffen sind, erhalten Sie Ihre GesundheitsID über die Registrierung in der DKV-App „Meine DKV“.
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Um die „Meine DKV“ App nutzen zu können, müssen Sie bei der DKV versichert sein. Die App steht sowohl Versicherungsnehmern als auch versicherten Personen zur Verfügung, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
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Die App ist sowohl für Android- als auch für Apple-Geräte verfügbar. Voraussetzung ist, dass das Gerät NFC-fähig ist. Die genauen Versionen, auf denen die „Meine DKV“-App funktioniert, finden Sie im App Store und im Google Play Store. Zudem können Sie die App auf mehreren Geräten nutzen, sodass Sie von jedem dieser Geräte aus auf Ihre Daten zugreifen können.
Bitte beachten Sie: Tablets unterstützen in der Regel kein NFC, daher funktioniert die App auf diesen Geräten nicht.
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Ja, die App kann auf mehreren Smartphones gleichzeitig verwendet werden. Weitere Geräte werden über die Funktion "Dieses Gerät anmelden" dem Account hinzugefügt.
Bitte beachten Sie: Die App ist nicht für Tablets geeignet, da diese in der Regel nicht NFC-fähig sind.
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Ja, um die neue „Meine DKV“ App nutzen zu können, ist eine erneute Registrierung erforderlich. Die App wurde neu entwickelt, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung und höhere Datensicherheit zu bieten.
Bitte beachten Sie, dass die alte App nur noch für eine Übergangszeit verfügbar sein wird. Voraussichtlich im Frühjahr 2026 wird sie abgeschaltet.
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Die Registrierung erfolgt in zwei Schritten.
Basisstufe: Nach der Eingabe Ihrer persönlichen Daten können Sie die Grundfunktionen wie Rechnungen und Belege nutzen. Das Video erklärt, wie das funktioniert.
Erhöhung der Zugangsberechtigung: Um weitere Funktionen nutzen zu können, müssen Sie Ihre Zugangsberechtigung erhöhen. Auch hierfür gibt es ein erklärendes Video.
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Um das E-Rezept und die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen zu können, müssen Sie bei der DKV eine private Vollversicherung haben und die „Meine DKV“ App verwenden. Für die Freischaltung der ePA und das E-Rezept in der App benötigen Sie zudem
- Ihre Krankenversichertennummer (KVNR), die Sie bequem in der App beantragen können und
- Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion).
Eine zusätzliche App ist nicht nötig.
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Das eID-Verfahren ist notwendig, um eine starke Identifizierung und Authentifizierung zu gewährleisten. Es dient dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten.
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Um das eID-Verfahren zu nutzen, öffnen Sie die App und gehen zu Ihrem Profil. Klicken Sie auf „Zugangsberechtigung erhöhen“ und wählen Sie „Identifizieren mit eID“. Geben Sie Ihre 6-stellige Ausweis-PIN oder die 5-stellige Einmal-PIN (früher Transport-PIN) ein und halten Sie Ihren Ausweis an das Endgerät. Sie benötigen hierzu keine weitere AusweisApp.
Wenn Sie eine visuelle Anleitung bevorzugen, können Sie sich auch das Video „Erhöhung der Zugangsberechtigung“ ansehen.
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Der Online Check-in (OCI) ist ein sicheres Verfahren, das es Ihnen ermöglicht, sich schnell und einfach in Arztpraxen über die „Meine DKV“ App anzumelden. Mit dem OCI können Ärzte Privatversicherten wichtige Services wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) anbieten, da dafür Ihre Krankenversichertennummer benötigt wird.
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Beim Online Check-in werden personenbezogene Daten digital übermittelt:
+ Krankenversichertennummer (KVNR)
+ Name und Geburtsdatum
+ Adresse -
Öffnen Sie die „Meine DKV“ App und starten Sie den Service „Online Check-in“:
- QR-Code scannen: Erfassen Sie den QR-Code des Leistungserbringers mit der Kamera in der „Meine DKV“ App. Einige Praxen stellen den QR-Code auch auf ihrer Website bereit.
- Datenübermittlung bestätigen: Überprüfen Sie Ihre Daten in der App und erteilen Sie die Zustimmung zur Übermittlung.
- Nachricht versenden: Ihre Daten werden als standardisierte KIM-Nachricht an die entsprechende Praxis gesendet.
- Datenübernahme: Die Praxis erhält Ihre Daten sicher und schnell, was die Nutzung der ePA und des E-Rezepts ermöglicht.
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NFC steht für Near Field Communication und ist eine drahtlose Technologie, die es Geräten ermöglicht, miteinander zu kommunizieren, wenn sie sich in unmittelbarer Nähe zueinander befinden. NFC wird häufig für mobile Zahlungen, drahtlose Übertragung von Daten und anderen Anwendungen verwendet.
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Die Position des NFC-Chips kann je nach Smartphone-Modell unterschiedlich sein. In der Regel finden Sie ihn jedoch entweder am oberen oder unteren Ende des Geräts, häufig in der Nähe der Kamera oder des Lautsprechers. Bei manchen Smartphones ist der NFC-Chip auch auf der Rückseite angebracht.
Bitte beachten Sie: Tablets unterstützen normalerweise kein NFC, daher funktioniert die App auf diesen Geräten nicht.
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Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die sogenannte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Die TI stellt eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen sicher und vernetzt alle miteinander. Über die Telematikinfrastruktur (TI) laufen die Datenströme der elektronischen Patientenakte (ePA) und des Elektronischen Rezepts.
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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind medizinische Apps. Mit diesen Apps können Krankheiten (Angststörungen, Adipositas, Rückenschmerzen usw.) erkannt, überwacht und behandelt werden. Sie zählen zu den diagnostischen oder therapeutischen Hilfsmittel und werden vom Arzt oder Psychotherapeuten verschrieben.
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Voraussetzung zur Erstattung einer DiGA ist, dass Ihr Tarif Leistungen hierfür vorsieht.
Unsere Empfehlung:
Bevor Sie eine entsprechende Verordnung einlösen, lassen Sie uns prüfen, ob wir die Kosten aus Ihrem Tarif übernehmen können.Unser Premium Med Tarif erstattet die Kosten für DiGA zu 100 %.
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Versicherte benötigen einen individuellen Zugang zur Telematik-Infrastruktur, um z.B. die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen zu können.
Diesen Zugang ermöglicht Ihnen die Krankenversichertennummer (KVNR). Denn mittels der KVNR können Versicherte eindeutig identifiziert werden – die KVNR ist also Ihre personenbezogene und lebenslange digitale Identität.
Bitte beachten Sie: Die KVNR ist nicht identisch mit Ihrer Versicherungsnummer bzw. Vertragsnummer bei der DKV!
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Eine Krankenversichertennummer (KVNR) ist notwendig für:
- bestimmte Implantationen / das Implantatregister
Krankenhäuser und weitere Gesundheitseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte implantatbezogene Maßnahmen an das zentrale Implantateregister Deutschland zu melden. Hierfür brauchen diese die Krankenversichertennummer (KVNR) der Patienten. Ziel dieser Maßnahme ist es, Probleme früher zu erkennen und Betroffene im Bedarfsfall schneller informieren zu können.
- die Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen
Dazu gehören z.B. die elektronische Patientenakte (ePA) sowie das E-Rezept. Auch wir möchten unseren Kunden diese Services bieten. Wir entwickeln derzeit den Zugang zum E-Rezept und zur ePA über unsere App „Meine DKV“. So werden wir für Sie alle neuen Funktionen bündeln.
- bestimmte Implantationen / das Implantatregister
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Sie benötigen die KVNR aktuell für Brustimplantate, Aortenklappen sowie Endoprothesen an Hüften und Knien. Die Liste der Implantate, für die eine KVNR benötigt wird, wird stetig erweitert. Im Kontext der vorgenannten Implantate besteht die Meldepflicht an das Implantatregister bei Implantation, bei Revision eines Implantats, bei sicherheitsbezogenen oder funktionellen Änderungen an einem bereits eingesetzten Implantat, bei Explantation eines Implantats sowie bei Amputation einer Extremität nach der Implantation eines Implantats.
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Im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung zur Implantatversorgung (zum Beispiel Hüfte) müssen Sie die KVNR bei Aufnahme vorlegen. Ohne KVNR können diese Eingriffe nicht erfolgen oder sich verzögern. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die Meldung über das Einsetzen eines Implantates durchzuführen. Können die Krankenhäuser die Meldung nicht vornehmen, so müssen sie mit einer Vergütungsminderung rechnen.
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- Gesetzlich Versicherte erhalten ihre KVNR bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sofern Sie bei uns ausschließlich eine Zusatzversicherung haben, wenden Sie sich bezüglich Ihrer KVNR daher bitte an Ihre GKV.
- Als bei der DKV privat vollversicherter Kunde sowie als Kunde mit Quotentarifen, die den Beihilfeanspruch ergänzen, können Sie Ihre KVNR über die DKV erhalten. Um Sie für die Nutzung des E-Rezepts, der elektronischen Patientenakte oder für bevorstehende Implantationen* zu beantragen, empfehlen wir Ihnen, dies ganz einfach und schnell über unsere App „Meine DKV“ zu tun. Sollten Sie noch nicht registriert sein, finden Sie auf unserer Seite zur Registrierung & Authentifizierung die entsprechenden QR-Codes und Links zu „Meine DKV“. Dort stehen Ihnen auch informative Videos zur Verfügung, die Ihnen den Einstieg erleichtern.
Alternativ können Sie unser Formular verwenden. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
*Brustimplantate, Aortenklappen sowie Endoprothesen an Hüften und Knien (Stand 1/2026)
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In der elektronischen Patientenakte, kurz: ePA, können Patienten ihre Gesundheitsdaten digital verwalten.
+ In der ePA können Sie medizinische Dokumente (Befunde, Berichte, Impfpass usw.) zentral speichern und jederzeit darauf zugreifen.
+ Sie vernetzen sich in der ePA mit Ihren Ärzten und medizinischen Leistungserbringern.
+ Durch die digitale Verfügbarkeit der Daten (Untersuchungsergebnisse, Laborbefunde, Röntgenaufnahmen, Medikationen usw.) kann Ihre medizinische Behandlung verbessert werden.
+ Sie allein bestimmen, wer Gesundheitsdaten einstellen und einsehen darf. -
Leider ist das nicht möglich. Gesetzlich Versicherte können die ePA nur über ihre gesetzliche Krankenkasse erhalten.
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Leider ist das nicht möglich. Der Zugang zur ePA ist ausschließlich über die gesetzliche Krankenkasse möglich.
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In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden verschiedene Gesundheitsdaten gespeichert. Dazu gehören unter anderem:
+ Medikationspläne und -verordnungen
+ Befunde von Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten
+ Impfungen und Allergien
+ Berichte und DiagnosenDie ePA gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten selbst zu verwalten und zu entscheiden, mit welchen medizinischen Fachkräften und medizinischen Einrichtungen Sie diese teilen möchten. Ihre Daten sind durch moderne Sicherheitstechnologien geschützt.
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Wenn Sie keine elektronische Patientenakte (ePA) wünschen, müssen Sie keinen Widerspruch einlegen.
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In der neuen „Meine DKV“ bieten wir die elektronische Gesundheitsakte (eGA) nicht mehr an.
Privat Vollversicherte haben stattdessen die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte (ePA) in der App zu beantragen. Viele Funktionen der früheren eGA werden neben der ePA zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie, dass wir die Daten aus der eGA nicht in die neue ePA übertragen können. Wir danken für Ihr Verständnis!
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Das E-Rezept für DKV Vollversicherte wird über die „Meine DKV“ App empfangen und eingelöst:
Ärztliche Verschreibung: Der Arzt stellt das Rezept elektronisch aus und sendet es direkt an eine zentrale Datenbank.
Zugriff über Smartphone: Die App „Meine DKV“ ermöglicht es auf das Rezept zuzugreifen, es zu speichern und bei der Apotheke einzulösen.
Einlösen in der Apotheke: Sie zeigen einfach QR-Code oder die Rezeptnummer in der Apotheke vor. Die Apotheke kann das Rezept dann in ihrem System abrufen und die Medikamente bereitstellen.
Online Einreichen: Sie reichen das Rezept ganz einfach über die „Meine DKV“ App zur Erstattung ein. -
Das ist leider nicht möglich. Gesetzlich Versicherte erhalten den Zugang zum E-Rezept nur über ihre gesetzliche Krankenkasse.
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Wir bieten keine DKV Card mit E-Rezept-Funktion an. Der Zugriff auf das E-Rezept erfolgt ausschließlich über die „Meine DKV“ App. Besuchen Sie unsere Seite zur Registrierung, um zu erfahren, wie Sie die App installieren können.
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Um Dokumente wie Rechnungen, Rezepte oder Heil- und Kostenpläne digital einzureichen, nutzen Sie bitte unsere „Meine DKV“ App. Sie haben folgende Möglichkeiten zur Erfassung:
+ Fotografieren von Dokumenten
+ Scannen von QR-Codes
+ Hochladen von PDFs z. B. aus Ihrer Mediathek -
Es kann sinnvoll sein, Ihre Rechnungen nicht sofort einzureichen, wenn Sie eine Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen möchten. Prüfen Sie, ob die mögliche Rückerstattung oder Pauschalleistung höher ist als die voraussichtliche Erstattung Ihrer Rechnungen für das Kalenderjahr. In diesem Fall empfehlen wir, die Rechnungen nicht einzureichen. Sie können diese bequem auf den „Parkplatz“ in der App legen und behalten so den Überblick. Tipp: Ein Mehrjahresvergleich kann ebenfalls sinnvoll sein.
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Ja, Sie können Leistungsabrechnungen und andere Briefe von der DKV in der „Meine DKV“ App empfangen. Dazu müssen Sie sich im Kundenportal „Meine Versicherung“ anmelden und ein aktives Online-Postfach haben. Ihre DKV-Post wird dann zusätzlich in der Postbox der App bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass nur Versicherungsnehmer sich für „Meine Versicherung“ registrieren können.
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E-Rechnungen können nur dann digital empfangen werden, wenn Ihr Arzt an dem von IBM angebotenen Verfahren teilnimmt. Sobald ein verfügbarer Rechnungsaussteller erkannt wird, bei dem Sie sich für den digitalen Empfang der Rechnungen registrieren können, wird Ihnen der Registrierungsprozess automatisch in der „Meine DKV“ App angeboten.