E-Rezept, ePA und KVNR – bequem digital verwalten

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der Arzt und die Patientin sitzen am Tisch, während der Arzt der Patientin mithilfe eines Tablets, das er in der Hand hält, etwas erklärt.

Ihre Gesundheit aus einer Hand

Als erste private Krankenversicherung ermöglicht die DKV Ihren Kunden einen umfassenden Zugang zu allen digitalen Services im Gesundheitswesen in einer App. In der „Meine DKV“ App können Sie nicht nur Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) beantragen, sondern auch bequem auf das E-Rezept und die elektronische Patientenakte zugreifen.

Die Krankenversichertennummer (KVNR) - Starten Sie ins digitale Gesundheitswesen

Die Krankenversichertennummer, kurz KVNR, ist ein personenbezogenes Kennzeichen und ermöglicht die lebenslange und eindeutige Identifikation eines Versicherten im deutschen Gesundheitswesen.

Um Ihre KVNR für die Nutzung des E-Rezepts, der elektronischen Patientenakte oder für bevorstehende Implantationen* zu beantragen, empfehlen wir Ihnen, dies ganz einfach und schnell über unsere App „Meine DKV“ zu tun.
Sollten Sie noch nicht registriert sein, finden Sie auf unserer Seite zur Registrierung & Authentifizierung die entsprechenden QR-Codes und Links zu „Meine DKV“. Dort stehen Ihnen auch informative Videos zur Verfügung, die Ihnen den Einstieg erleichtern. Alternativ können Sie unser Formular verwenden. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Weitere Informationen zur KVNR erhalten Sie unten in unseren FAQs.

*Brustimplantate, Aortenklappen sowie Endoprothesen an Hüften und Knien (Stand 1/2026)

Junger Mann mit Smartphone in der Hand, schaut in die Kamera

Exklusiv für privat Vollversicherte: E-Rezept und Elektronische Patientenakte

Elektronische Patientenakte (ePA) - Alle Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort

In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie

  • medizinische Dokumente (Befunde, Berichte, Impfpass usw.) zentral speichern und jederzeit darauf zugreifen.
  • sich mit Ärzten und medizinischen Leistungserbringern vernetzen.
  • durch die digitale Verfügbarkeit der Daten (Untersuchungsergebnisse, Laborbefunde, Röntgenaufnahmen, Medikationen usw.) Ihre medizinische Behandlung verbessern.
  • allein bestimmen, wer Gesundheitsdaten einstellen und einsehen darf.

Elektronisches Rezept (E-Rezept) – Rezepte digital empfangen, einlösen und einreichen

Das elektronische Rezept können Sie

  • beim Arzt digital empfangen.
  • in Ihrer Apotheke digital einlösen.
  • bei der DKV digital einreichen.

FAQ Digitalisierung im Gesundheitswesen

  • Damit Sie Anwendungen der Telematik-Infrastruktur – wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept – nutzen können, benötigen Sie einen persönlichen, digitalen Zugang.

    Diesen Zugang erhalten Sie über Ihre Krankenversichertennummer (KVNR). Sie stellt sicher, dass Sie im System eindeutig erkannt werden – die KVNR ist damit Ihre persönliche und lebenslang gültige digitale Identität im Gesundheitswesen.

    Bitte beachten Sie: Die KVNR ist nicht identisch mit Ihrer Versicherungsnummer bzw. Vertragsnummer bei der DKV!

  • Eine Krankenversichertennummer (KVNR) ist notwendig für:

    • bestimmte Implantationen / das Implantatregister
      Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte implantatbezogene Eingriffe an das zentrale Implantateregister Deutschland zu melden. Dafür benötigen sie die KVNR der Patientinnen und Patienten.
      So können mögliche Probleme mit Implantaten frühzeitiger erkannt werden, und Betroffene im Ernstfall schneller und gezielt informiert werden.
    • die Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen
      Dazu gehören z.B. die elektronische Patientenakte (ePA) sowie das E-Rezept.
      Diese digitalen Services stellen wir Ihnen über unsere „Meine DKV“ App zur Verfügung. In der App bündeln wir für Sie alle neuen Funktionen, sodass Sie das E‑Rezept und die ePA komfortabel an einem zentralen Ort nutzen können.
  • Sie benötigen die KVNR aktuell für Brustimplantate, Aortenklappen sowie Endoprothesen an Hüften und Knien. Die Liste der Implantate, für die eine KVNR benötigt wird, wird stetig erweitert. Im Kontext der vorgenannten Implantate besteht die Meldepflicht an das Implantatregister bei Implantation, bei Revision eines Implantats, bei sicherheitsbezogenen oder funktionellen Änderungen an einem bereits eingesetzten Implantat, bei Explantation eines Implantats sowie bei Amputation einer Extremität nach der Implantation eines Implantats.

  • Im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung zur Implantatversorgung (zum Beispiel Hüfte) müssen Sie die KVNR bei Aufnahme vorlegen. Ohne KVNR können diese Eingriffe nicht erfolgen oder sich verzögern. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die Meldung über das Einsetzen eines Implantates durchzuführen.

    Wichtig: Eine Operation oder ein Operationstermin sind nicht von der Vorlage einer KVNR abhängig.

    • Gesetzlich Versicherte erhalten ihre KVNR bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sofern Sie bei uns ausschließlich eine Zusatzversicherung haben, wenden Sie sich bezüglich Ihrer KVNR daher bitte an Ihre GKV.
    • Als bei der DKV privat vollversicherter Kunde sowie als Kunde mit Quotentarifen, die den Beihilfeanspruch ergänzen, können Sie Ihre KVNR über die DKV erhalten. Um Sie für die Nutzung des E-Rezepts, der elektronischen Patientenakte oder für bevorstehende Implantationen* zu beantragen, empfehlen wir Ihnen, dies ganz einfach und schnell über unsere „Meine DKV“ App zu tun. Sollten Sie noch nicht registriert sein, finden Sie auf unserer Seite zur Registrierung & Authentifizierung die entsprechenden QR-Codes und Links zu „Meine DKV“. Dort stehen Ihnen auch informative Videos zur Verfügung, die Ihnen den Einstieg erleichtern.

      Alternativ können Sie unser Formular verwenden. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

    *Brustimplantate, Aortenklappen sowie Endoprothesen an Hüften und Knien (Stand 1/2026)

  • Der Online Check-in (OCI) ist ein sicheres Verfahren, das es Ihnen ermöglicht, sich schnell und einfach in Arztpraxen über die „Meine DKV“ App anzumelden. Mit dem OCI können Ärzte Privatversicherten wichtige Services wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) anbieten.

  • Beim Online Check-in werden folgende Daten digital übermittelt:

    • Persönliche Daten, wie Name, Vorname, Adresse, Geschlecht und Geburtsdatum
    • Name der Krankenversicherung und die IK-Nummer (Institutionskennzeichen)
    • Krankenversichertennummer (KVNR)
  • Öffnen Sie die „Meine DKV“ App und starten Sie den Service „Online Check-in“:

    1. QR-Code scannen: Erfassen Sie den QR-Code des Leistungserbringers mit der Kamera in der „Meine DKV“ App. Einige Praxen stellen den QR-Code auch auf ihrer Website bereit.
    2. Datenübermittlung bestätigen: Überprüfen Sie Ihre Daten in der App und erteilen Sie die Zustimmung zur Übermittlung.
    3. Nachricht versenden: Ihre Daten werden als standardisierte KIM-Nachricht an die entsprechende Praxis gesendet.
    4. Datenübernahme: Die Praxis erhält Ihre Daten sicher und schnell, was die Nutzung der ePA und des E-Rezepts ermöglicht.
  • Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die digitale Datenautobahn des deutschen Gesundheitswesens.

    Sie verbindet Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, und andere Einrichtigungen und ermöglicht einen schnellen und sicheren Austausch sensibler Patientendaten.

    Über die TI laufen zum Beispiel die Datenströme der elektronischen Patientenakte (ePA) und des elektronischen Rezepts (E-Rezept).

    Datenschutz und Datensicherheit haben dabei höchste Priorität. Nur registrierte Personen und Einrichtungen haben Zugriff auf die TI. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft die technischen Komponenten regelmäßig.

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind medizinische Apps. Mit diesen Apps können Krankheiten (Angststörungen, Adipositas, Rückenschmerzen usw.) erkannt, überwacht und behandelt werden. Sie zählen zu den diagnostischen oder therapeutischen Hilfsmittel und werden vom Arzt oder Psychotherapeuten verschrieben.

  • Voraussetzung zur Erstattung einer DiGA ist, dass Ihr Tarif Leistungen hierfür vorsieht.

    Unsere Empfehlung:
    Bevor Sie eine entsprechende Verordnung einlösen, lassen Sie uns prüfen, ob wir die Kosten aus Ihrem Tarif übernehmen können.

    Unser Premium Med Tarif erstattet die Kosten für DiGA zu 100 %.

  • Die elektronische Patientenakte (ePA), ist ein digitales System in Deutschland, das es Patienten ermöglicht, ihre Gesundheitsdaten sicher zu speichern und zu verwalten. Sie wurde im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens eingeführt.

    In der ePA können Sie medizinische Dokumente (Befunde, Berichte, Impfpass usw.) zentral speichern und jederzeit darauf zugreifen.

    Sie vernetzen sich in der ePA mit Ihren Ärzten und medizinischen Leistungserbringern.

    Durch die digitale Verfügbarkeit der Daten (Untersuchungsergebnisse, Laborbefunde, Röntgenaufnahmen, Medikationen usw.) kann Ihre medizinische Behandlung verbessert werden.

    Sie allein bestimmen, wer Gesundheitsdaten einstellen und einsehen darf.

  • Leider ist das nicht möglich. Gesetzlich Versicherte können die ePA nur über ihre gesetzliche Krankenkasse erhalten.

  • Leider ist das nicht möglich. Der Zugang zur ePA ist ausschließlich über die gesetzliche Krankenkasse möglich.

  • Die ePA steht nur privat vollversicherten Personen ab 16 Jahren in der App zur Verfügung.

    Eine Nutzung der „Meine DKV“ App ist ab 16 Jahren möglich.

    Jede Person meldet sich mit den eigenen persönlichen Daten in der App an.

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) kann nur die jeweilige Person für sich anlegen.

    Es besteht aber die Möglichkeit eine Stellvertretung für eine andere Person einzurichten. Damit erhält der Vertreter Zugriff auf die ePA der zu vertretenden Person.

  • Den Zugriff auf Ihre ePA haben ausschließlich Sie. Andere Ärzte oder Einrichtungen können nur dann Einsicht nehmen, wenn Sie diese in der App explizit berechtigen.

    Damit Ihr Arzt Sie optimal unterstützen kann, nutzen Sie dazu folgende Schritte:

    • Online Check-in: Melden Sie sich über den Online Check-in in der App bei Ihrem Arzt an.
    • Zugriff erteilen: Über die App erlauben Sie Ihrem Arzt Dokumente in Ihre ePA einzustellen und zu bearbeiten.
    • Dokumente einstellen: Bitten Sie Ihren Arzt, die gewünschten Berichte und Dokumente in Ihre ePA hochzuladen.
  • In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden verschiedene Gesundheitsdaten gespeichert. Dazu gehören unter anderem:

    • Medikationspläne und -verordnungen
    • Befunde von Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten
    • Berichte und Diagnosen

    Die ePA gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten selbst zu verwalten und zu entscheiden, mit welchen medizinischen Fachkräften und medizinischen Einrichtungen Sie diese teilen möchten. Ihre Daten sind durch moderne Sicherheitstechnologien geschützt.

  • Als Privatversicherter müssen Sie der Anlage der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht widersprechen, da wir für Sie keine ePA angelegt haben.

    Nur Sie selbst können sich in der App eine ePA einrichten. Dazu sind Daten notwendig, die nur Sie besitzen.

  • In der neuen „Meine DKV“ bieten wir die elektronische Gesundheitsakte (eGA) nicht mehr an.   

    Privat Vollversicherte haben stattdessen die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte (ePA) in der App zu beantragen. Viele Funktionen der früheren eGA werden neben der ePA zur Verfügung stehen.

    Bitte beachten Sie, dass wir die Daten aus der eGA nicht in die neue ePA übertragen können. Wir danken für Ihr Verständnis!

  • Das E-Rezept für DKV-Vollversicherte wird über die „Meine DKV“ App empfangen und eingelöst:

    • Online Check-in: Sie melden sich in der App über den Online Check-in bei Ihrer Arztpraxis an.
    • Ärztliche Verschreibung: Ihr Arzt stellt das Rezept elektronisch aus.
    • Zugriff über Smartphone: In der „Meine DKV“ App können Sie Ihr Rezept einsehen, speichern und für die Einlösung in der Apotheke nutzen.
    • Einlösen in der Apotheke: Sie zeigen in der Apotheke einfach den QR-Code oder die Rezeptnummer aus der App. Die Apotheke ruft das Rezept elektronisch ab und stellt Ihre Medikamente bereit.
    • Online einreichen: Zur Erstattung können Sie das Rezept bequem über die „Meine DKV“ App einreichen.
  • Das ist leider nicht möglich. Gesetzlich Versicherte erhalten den Zugang zum E-Rezept nur über ihre gesetzliche Krankenkasse.

  • Wir bieten keine DKV Card mit E-Rezept-Funktion an. Der Zugriff auf das E-Rezept erfolgt ausschließlich über die „Meine DKV“ App. Besuchen Sie unsere Seite zur Registrierung, um zu erfahren, wie Sie die App installieren können.

Alles Wissenswerte zur App

  • Registrierung

    Sie laden unsere App zum ersten Mal herunter oder haben die bisherige Version genutzt? Hier finden Sie hilfreiche Tipps für die Registrierung in der neuen App.

    Eine Frau sitzt im Schneidersitz auf ihrem Bett, trägt ihren Schlafanzug und lächelt, während sie erfreut auf ihr Handy schaut.
  • Services

    Sie möchten die vielfältigen Services in der App kennenlernen? Schauen sie einfach vorbei.

    Ein Paar schaut gemeinsam auf einen Laptop
  • FAQ zum Thema App

    Sie haben noch Fragen zur App? Wir haben Ihnen alle nützlichen Informationen rund um die „Meine DKV“ App zusammengestellt.

    Nahaufnahme einer Hand, die ein Smartphone hält