E-Rezept, ePA und KVNR – bequem digital verwalten

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der Arzt und die Patientin sitzen am Tisch, während der Arzt der Patientin mithilfe eines Tablets, das er in der Hand hält, etwas erklärt.

Ihre Gesundheit aus einer Hand

Als erste private Krankenversicherung ermöglicht die DKV Ihren Kunden einen umfassenden Zugang zu allen digitalen Services im Gesundheitswesen in einer App. In der „Meine DKV“ App können Sie nicht nur Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) beantragen, sondern auch bequem auf das E-Rezept und die elektronische Patientenakte zugreifen.

Die Krankenversichertennummer (KVNR) - Starten Sie ins digitale Gesundheitswesen

Die Krankenversichertennummer, kurz KVNR, ist ein personenbezogenes Kennzeichen und ermöglicht die lebenslange und eindeutige Identifikation eines Versicherten im deutschen Gesundheitswesen.

Sie benötigen Ihre KVNR für bestimmte Implantationen* sowie für E-Rezepte und die elektronische Patientenakte. Um die Beantragung einer KVNR anzustoßen, nutzen Sie gern unser Formular. Im Anschluss werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Weitere Informationen zur KVNR erhalten Sie unten in unseren FAQs.

*Brustimplantate, Aortenklappen sowie Endoprothesen an Hüften und Knien (Stand 2/2025)

Junger Mann mit Smartphone in der Hand, schaut in die Kamera

Exklusiv für privat Vollversicherte: E-Rezept und Elektronische Patientenakte

Elektronische Patientenakte (ePA) - Alle Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort

In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie

  • medizinische Dokumente (Befunde, Berichte, Impfpass usw.) zentral speichern und jederzeit darauf zugreifen.
  • sich mit Ärzten und medizinischen Leistungserbringern vernetzen.
  • durch die digitale Verfügbarkeit der Daten (Untersuchungsergebnisse, Laborbefunde, Röntgenaufnahmen, Medikationen usw.) Ihre medizinische Behandlung verbessern.
  • allein bestimmen, wer Gesundheitsdaten einstellen und einsehen darf.

Elektronisches Rezept (E-Rezept) – Rezepte digital empfangen, einlösen und einreichen

Das elektronische Rezept können Sie

  • beim Arzt digital empfangen.
  • in Ihrer Apotheke digital einlösen.
  • bei der DKV digital einreichen.

FAQ Digitalisierung im Gesundheitswesen

  • Versicherte benötigen einen individuellen Zugang zur Telematik-Infrastruktur, um z.B. die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen zu können.

    Diesen Zugang ermöglicht Ihnen die Krankenversichertennummer (KVNR). Denn mittels der KVNR können Versicherte eindeutig identifiziert werden – die KVNR ist also Ihre personenbezogene und lebenslange digitale Identität.

    Bitte beachten Sie: Die KVNR ist nicht identisch mit Ihrer Versicherungsnummer bzw. Vertragsnummer bei der DKV!

  • Eine Krankenversichertennummer (KVNR) ist notwendig für:

    • bestimmte Implantationen / das Implantatregister
      Krankenhäuser und weitere Gesundheitseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte implantatbezogene Maßnahmen an das zentrale Implantateregister Deutschland zu melden. Hierfür brauchen diese die Krankenversichertennummer (KVNR) der Patienten. Ziel dieser Maßnahme ist es, Probleme früher zu erkennen und Betroffene im Bedarfsfall schneller informieren zu können.
    • die Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen
      Dazu gehören z.B. die elektronische Patientenakte (ePA) sowie das E-Rezept. Auch wir möchten unseren Kunden diese Services bieten. Wir entwickeln derzeit den Zugang zum E-Rezept und zur ePA über unsere App „Meine DKV“. So werden wir für Sie alle neuen Funktionen bündeln.
  • Sie benötigen die KVNR aktuell für Brustimplantate, Aortenklappen sowie Endoprothesen an Hüften und Knien. Die Liste der Implantate, für die eine KVNR benötigt wird, wird stetig erweitert. Im Kontext der vorgenannten Implantate besteht die Meldepflicht an das Implantatregister bei Implantation, bei Revision eines Implantats, bei sicherheitsbezogenen oder funktionellen Änderungen an einem bereits eingesetzten Implantat, bei Explantation eines Implantats sowie bei Amputation einer Extremität nach der Implantation eines Implantats.

  • Im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung zur Implantatversorgung (zum Beispiel Hüfte) müssen Sie die KVNR bei Aufnahme vorlegen. Ohne KVNR können diese Eingriffe nicht erfolgen oder sich verzögern. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die Meldung über das Einsetzen eines Implantates durchzuführen. Können die Krankenhäuser die Meldung nicht vornehmen, so müssen sie mit einer Vergütungsminderung rechnen.

    • Gesetzlich Versicherte erhalten ihre KVNR bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sofern Sie bei uns ausschließlich eine Zusatzversicherung haben, wenden Sie sich bezüglich Ihrer KVNR daher bitte an Ihre GKV.
    • Als bei der DKV privat vollversicherter Kunde sowie als Kunde mit Quotentarifen, die den Beihilfeanspruch ergänzen, können Sie Ihre KVNR über die DKV erhalten. Um diesen Prozess anzustoßen, nutzen Sie bitte unser entsprechendes Formular. Im Anschluss werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Die GesundheitsID ist Ihre digitale Identität und über Ihr Smartphone der sichere Zugang zu den verschiedenen digitalen Angeboten wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept.

    Sobald die Voraussetzungen für diese digitalen Angebote geschaffen sind, erhalten Sie Ihre GesundheitsID über die Registrierung in der DKV-App „Meine DKV“.

  • Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die sogenannte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Die TI stellt eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen sicher und vernetzt alle miteinander. Über die Telematikinfrastruktur (TI) laufen die Datenströme der elektronischen Patientenakte (ePA) und des Elektronischen Rezepts.

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind medizinische Apps. Mit diesen Apps können Krankheiten (Angststörungen, Adipositas, Rückenschmerzen usw.) erkannt, überwacht und behandelt werden. Sie zählen zu den diagnostischen oder therapeutischen Hilfsmittel und werden vom Arzt oder Psychotherapeuten verschrieben.

  • Voraussetzung zur Erstattung einer DiGA ist, dass Ihr Tarif Leistungen hierfür vorsieht.

    Unsere Empfehlung:
    Bevor Sie eine entsprechende Verordnung einlösen, lassen Sie uns prüfen, ob wir die Kosten aus Ihrem Tarif übernehmen können.

    Unser Premium Med Tarif erstattet die Kosten für DiGA zu 100 %.

  • Der Online Check-in (OCI) ist ein sicheres Verfahren, das es Ihnen ermöglicht, sich schnell und einfach in Arztpraxen über die „Meine DKV“ App anzumelden. Mit dem OCI können Ärzte Privatversicherten wichtige Services wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) anbieten, da dafür Ihre Krankenversichertennummer benötigt wird.

  • Beim Online Check-in werden personenbezogene Daten digital übermittelt:
    + Krankenversichertennummer (KVNR)
    + Name und Geburtsdatum
    + Adresse 

  • Öffnen Sie die „Meine DKV“ App und starten Sie den Service „Online Check-in“:

    1. QR-Code scannen: Erfassen Sie den QR-Code des Leistungserbringers mit der Kamera in der „Meine DKV“ App. Einige Praxen stellen den QR-Code auch auf ihrer Website bereit.
    2. Datenübermittlung bestätigen: Überprüfen Sie Ihre Daten in der App und erteilen Sie die Zustimmung zur Übermittlung.
    3. Nachricht versenden: Ihre Daten werden als standardisierte KIM-Nachricht an die entsprechende Praxis gesendet.
    4. Datenübernahme: Die Praxis erhält Ihre Daten sicher und schnell, was die Nutzung der ePA und des E-Rezepts ermöglicht.
  • In der elektronischen Patientenakte, kurz: ePA, können Patienten ihre Gesundheitsdaten digital verwalten.

    + In der ePA können Sie medizinische Dokumente (Befunde, Berichte, Impfpass usw.) zentral speichern und jederzeit darauf zugreifen.
    + Sie vernetzen sich in der ePA mit Ihren Ärzten und medizinischen Leistungserbringern.
    + Durch die digitale Verfügbarkeit der Daten (Untersuchungsergebnisse, Laborbefunde, Röntgenaufnahmen, Medikationen usw.) kann Ihre medizinische Behandlung verbessert werden.
    + Sie allein bestimmen, wer Gesundheitsdaten einstellen und einsehen darf.

  • Leider ist das nicht möglich. Gesetzlich Versicherte können die ePA nur über ihre gesetzliche Krankenkasse erhalten.

  • Leider ist das nicht möglich. Der Zugang zur ePA ist ausschließlich über die gesetzliche Krankenkasse möglich.

  • In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden verschiedene Gesundheitsdaten gespeichert. Dazu gehören unter anderem:

    + Medikationspläne und -verordnungen
    + Befunde von Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten
    + Impfungen und Allergien
    + Berichte und Diagnosen

    Die ePA gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten selbst zu verwalten und zu entscheiden, mit welchen medizinischen Fachkräften und medizinischen Einrichtungen Sie diese teilen möchten. Ihre Daten sind durch moderne Sicherheitstechnologien geschützt.

  • Wenn Sie keine elektronische Patientenakte (ePA) wünschen, müssen Sie keinen Widerspruch einlegen.

  • In der neuen „Meine DKV“ bieten wir die elektronische Gesundheitsakte (eGA) nicht mehr an.   

    Privat Vollversicherte haben stattdessen die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte (ePA) in der App zu beantragen. Viele Funktionen der früheren eGA werden neben der ePA zur Verfügung stehen.

    Bitte beachten Sie, dass wir die Daten aus der eGA nicht in die neue ePA übertragen können. Wir danken für Ihr Verständnis!

  • Das E-Rezept für DKV Vollversicherte wird über die „Meine DKV“ App empfangen und eingelöst:

    Ärztliche Verschreibung: Der Arzt stellt das Rezept elektronisch aus und sendet es direkt an eine zentrale Datenbank. 
    Zugriff über Smartphone: Die App „Meine DKV“ ermöglicht es auf das Rezept zuzugreifen, es zu speichern und bei der Apotheke einzulösen.
    Einlösen in der Apotheke: Sie zeigen einfach QR-Code oder die Rezeptnummer in der Apotheke vor. Die Apotheke kann das Rezept dann in ihrem System abrufen und die Medikamente bereitstellen. 
    Online Einreichen: Sie reichen das Rezept ganz einfach über die „Meine DKV“ App zur Erstattung ein.

  • Das ist leider nicht möglich. Gesetzlich Versicherte erhalten den Zugang zum E-Rezept nur über ihre gesetzliche Krankenkasse.

  • Wir bieten keine DKV Card mit E-Rezept-Funktion an. Der Zugriff auf das E-Rezept erfolgt ausschließlich über die „Meine DKV“ App. Besuchen Sie unsere Seite zur Registrierung, um zu erfahren, wie Sie die App installieren können.

Alles Wissenswerte zur App

  • Registrierung

    Sie laden unsere App zum ersten Mal herunter oder haben die bisherige Version genutzt? Hier finden Sie hilfreiche Tipps für die Registrierung in der neuen App.

    Eine Frau sitzt im Schneidersitz auf ihrem Bett, trägt ihren Schlafanzug und lächelt, während sie erfreut auf ihr Handy schaut.
  • Services

    Sie möchten die vielfältigen Services in der App kennenlernen? Schauen sie einfach vorbei.

    Ein Paar schaut gemeinsam auf einen Laptop
  • FAQ zum Thema App

    Sie haben noch Fragen zur App? Wir haben Ihnen alle nützlichen Informationen rund um die „Meine DKV“ App zusammengestellt.

    Nahaufnahme einer Hand, die ein Smartphone hält