Vorsorge bei Schwangeren

Vorsorge für Mutter & Kind

Die rund 40 Wochen einer Schwangerschaft sind sowohl für die werdende Mutter, als auch für ihr wachsendes Baby eine intensive gemeinsame Zeit. Schwangerschaft und Geburt sind keine Krankheit, aber manchmal bestehen Risiken für Mutter und Kind. Eine sorgfältige ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung hilft, mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen und abzuwenden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Schwangerenvorsorge regelmäßig wahrgenommen wird.

Mutterschaftsrichtlinien

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die sogenannten Mutterschaftsrichtlinien herausgegeben. Sie legen die Rahmenbedingungen für den Umfang der durchzuführenden Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft fest. Die Kosten werden sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch von den privaten Krankenversicherungen getragen.

Schwanger – Ja oder nein?

Nach dem Ausbleiben der Menstruation machen viele Frauen zunächst selbst einen Schwangerschaftstest. Ist dieser positiv, gehen sie zu ihrem Frauenarzt/-ärztin. Dort wird der Test meist wiederholt. Die Schwangerschaft lässt sich durch eine Ultraschalluntersuchung bestätigen. Die Ärztin bzw. der Arzt sieht, ob sich das befruchtete Ei richtig in der Gebärmutter eingenistet hat. Manchmal ist auch sichtbar, ob Mehrlinge unterwegs sind. Mit etwas Glück ist der Herzschlag schon in der 6. Schwangerschaftswoche auf dem Ultraschall zu sehen.

Vorsorgemaßnahmen während der Schwangerschaft

Zeitpunkt in der Schwangerschaft  

Unmittelbar nach Fest­stellung der Schwanger­schaft

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
Erst­unter­suchung

Zwischen 9. und 12. SSW*

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
Ultraschall I, ggf. Ersttrimesterscreening

Zwischen 19. und 22. SSW*

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
Ultraschall II

Zwischen 24. und 27. SSW*

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
Antikörper-Suchtest Rhesus-Faktor

Zwischen 24. und 28. SSW*

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
Screening auf Schwanger­schafts­diabetes, Zucker­test, Glukose­toleranz­test

Ab SSW* 26. – 27.

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
CTG (Herzton-/Wehenableitung)

Zwischen 29. und 32. SSW*

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
Ultraschall III

Ab SSW* 30. – 32.

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
HBs-Ag (Hepatitis-Antigen)

Alle 4 Wochen (in den letzten zwei Monaten alle 2 Wochen)

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
Kontroll­untersuchungen (kann auch die Hebamme machen)

Zeitpunkt in der Schwangerschaft:  

Unmittelbar nach Fest­stellung der Schwanger­schaft

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
Erst­unter­suchung

Zwischen 9. und 12. SSW*

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
Ultraschall I, ggf. Ersttrimesterscreening

Zwischen 19. und 22. SSW*

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
Ultraschall II

Zwischen 24. und 27. SSW*

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
Antikörper-Suchtest Rhesus-Faktor

Zwischen 24. und 28. SSW*

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
Screening auf Schwanger­schafts­diabetes, Zucker­test, Glukose­toleranz­test

Ab SSW* 26. – 27.

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
CTG (Herzton-/Wehenableitung)

Zwischen 29. und 32. SSW*

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
Ultraschall III

Ab SSW* 30. – 32.

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
HBs-Ag (Hepatitis-Antigen)

Alle 4 Wochen (in den letzten zwei Monaten alle 2 Wochen)

Anstehende Vorsorge­maßnahme:
Kontroll­untersuchungen (kann auch die Hebamme machen)

*Schwangerschaftswoche

Erstuntersuchung

Die werdende Mutter wird zu Vorerkrankungen, Allergien, Erkrankungen in ihren Familien und weiteren Risikofaktoren befragt. Zudem erfolgt eine gynäkologische Untersuchung. Zusätzlich berät die Ärztin bzw. der Arzt die Schwangere ausführlich über gesunde Ernährung, Einnahme von Medikamenten und Gebrauch von Genussmittel sowie sonstige Aspekte der Schwangerschaft wie beispielsweise Veränderungen am Arbeitsplatz.

Daneben wird der Blutdruck gemessen, Größe und Körpergewicht festgehalten sowie der Urin und das Blut untersucht.

Der werdenden Mutter wird ein Mutterpass ausgehändigt. Dieses Heft sollte zu jeder Vorsorge mitgebracht werden und auch sonst der ständige Begleiter der Mutter sein. Es enthält alle wichtigen Daten der Schwangerschaft, die auch z. B. bei einem Notfall für fremdes medizinisches Fachpersonal hilfreich sind.

Bei Anhaltspunkten für ein genetisch bedingtes Risiko kann sich die Schwangere über weitere Möglichkeiten in einer humangenetischen Beratung aufklären lassen.

Ultraschall

Im Mutterpass sind (mindestens) drei Untersuchungen per Ultraschall vorgesehen. Gibt es allerdings ein Risiko (Risikoschwangerschaft) oder einen Verdacht, können auch mehr Ultraschall-Untersuchungen angesetzt werden. Meist wird heute schon beim ersten Arzttermin Ultraschall eingesetzt, um die Schwangerschaft festzustellen.

  1. In der 9. bis 12. Woche hört man zum ersten Mal die Herztätigkeit des Embryos. Die Gynäkologin bzw. der Gynäkologe überprüft, ob das Alter der Schwangerschaft stimmen kann und berechnet noch einmal den Geburtstermin. Sind es vielleicht sogar Zwillinge? Außerdem werden die Scheitelsteißlänge (SSL) und der Kopfdurchmesser (BPD) gemessen und im Mutterpass notiert. Ergeben sich hier Auffälligkeiten, können bei einer erweiterten Ultraschalluntersuchung Organe genauer angeschaut werden, zum Beispiel die Hirnkammern und das Kleinhirn. Es wird geprüft, ob Bauchwand und Wirbelsäule geschlossen sind, ob Harnblase und Magen zu entdecken sind.
  2. In der 19. bis 22. Woche folgt die zweite Ultraschall-Untersuchung. Ist das Ungeborene normal entwickelt und vital? Wächst das Baby richtig? Dafür untersucht die Gynäkologin oder der Gynäkologe Größe und Umfang des Kopfes, vermisst Bauch und Brustkorb sowie die Länge des Oberschenkelknochens. Zudem wird die Menge des Fruchtwassers und die Lage der Plazenta kontrolliert.
  3. Beim dritten Ultraschall gegen Ende der Schwangerschaft, in der 29. bis 32. Woche werden alle Untersuchungen des zweiten Ultraschalls noch einmal wiederholt. Auch hierauf können weitere Untersuchungen folgen, sofern Auffälligkeiten festgestellt werden.

Ist das Baby zu klein für sein Alter, kann mit Doppler-Ultraschall (ab der 20. SSW) genau geprüft werden, ob das Ungeborene noch gut versorgt wird. Beim Feindiagnostik- oder Organultraschall kann in spezialisierten Zentren nach Organfehlbildungen gesucht werden. Das kann ab der 13. SSW geschehen und sollte in der 20-22. SSW wiederholt werden.

Blutuntersuchungen

Blut wird der Schwangeren schon bei der ersten Vorsorgeuntersuchung entnommen. Warum? Weil es viele wichtige Informationen liefert.

  • Blutgruppe und Rhesusfaktor der Mutter
  • Antkörpersuchtest (bei rhesusnegativen Schwangeren): Sind keine Antikörper vorhanden, könnte sich das mütterliche Immunsystem gegen das Kind richtigen. Eine rechtzeitige Gabe von Anti-D-Immunglobulin verhindert das.
  • Hämoglobingehalt, evtl. Anzahl Erythrozythen, um einem eventuellen Eisenmangel und somit einer unzureichenden Sauerstoffversorgung des Kindes vorzubeugen.
  • Bestehende oder durchgemachte Infektionen (Lues, Röteln, Chlamydien, Hepatitis B, auf Wunsch: HIV), die das Kind schädigen könnten.
     

Urinuntersuchung

Zu Beginn der Schwangerschaft finden die Vorsorgeuntersuchungen monatlich statt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche sind sie dann vierzehntägig vorgesehen. Dabei wird regelmäßig ein Urintest vorgenommen. Bei jeder Urin-Untersuchung kontrolliert das Labor unter anderem folgende Werte:

  • Eiweiß (als Anzeichen einer Präklampsie)
  • Zucker (aufgrund der Gefahr eines Schwangerschaftsdiabetes)
  • Harnsedimente
  • Bakterien (z. B. Chlamydien)

Zudem wird der Urin auf Leukozyten getestet. Sie geben Aufschluss über eine mögliche Blasen-, Nieren- oder Harnwegsentzündung.

Blutdruckkontrolle

Bei jeder Vorsorgeuntersuchung wird der Blutdruckwert gemessen. Ist der Blutdruck zu hoch, könnte das ein Anzeichen für eine Präeklampsie sein. Diese früher fälschlicherweise auch Schwangerschaftsvergiftung bezeichnete Krankheit kann für Mutter und Kind gleichermaßen gefährlich werden. Die Gynäkologin oder der Gynäkologe wird nach den Ursachen suchen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Ersttrimesterscreening

Das Ersttrimesterscreening ist eine individuelle Gesundheitsleistung. Üblicherweise schlägt die Gynäkologin bzw. der Gynäkologe das Screening zwischen der zehnten und 14. Schwangerschaftswoche vor. Dann kann man entscheiden, ob man die Leistung wahrnehmen will oder nicht. Hierbei werden zwei Tests durchgeführt:

  1. Der Bluttest: Hier werden zwei Werte gemessen. Zum einen der Wert des Hormons HCG (Humanes Choriongonadotropin), dessen Erhöhung zum Normwert ein Hinweis auf eine Chromosomen-Störung beim ungeborenen Baby sein kann. Und als zweites den PAPP-A-Wert. Das in der Plazenta gebildete Eiweiß PAPP-A (pregnancy-associated plasma protein A) kann bei einem niedrigen Wert ebenfalls ein Hinweis auf eine Chromosomen-Abweichung sein. 
  2. Der Nackentransparenz-Test: Mit einer Ultraschall-Untersuchung wird der Nackenbereich des Kindes untersucht und kontrolliert, ob sich unter der Haut Flüssigkeit angesammelt hat. Eine verdickte Nackenfalte kann auf verschiedene Chromosomen-Abweichungen oder auf einen Herzfehler hindeuten.

Eine der bekanntesten Chromosomen-Abweichungen ist die Trisomie-21 (Down-Syndrom), bei der das Chromosom 21 dreimal statt nur zweimal vorhanden ist.

Schwangere, deren Blutwerte beim Ersttrimesterscreening ein auffälliges Ergebnis aufweisen, gelten als Risikogruppe. Ihnen bietet die Ärztin bzw. der Arzt häufig einen sogenannten nicht-invasiven (nicht in den Körper eingreifenden) Pränataltest (NIPT) an. Bei diesem Bluttest wird das Blut der Mutter auf Spuren des kindlichen Erbguts untersucht. Lassen sich beispielsweise übermäßig viele Teile der Chromosomen 21, 18 oder 13 finden, kann damit bestimmt werden, dass die jeweiligen Chromosomen dreifach vorhanden sind und damit eine Trisomie vorliegt.

Eines gilt es zu bedenken: Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht! Sowohl falsch-positive als auch falsch-negative Befunde sind möglich. Falsch-negativen Befunde erkennen die Chromosomen-Abweichung nicht, falsch-positive Befunde weisen auf eine Chromosomen-Abweichung hin, obwohl keine vorliegt. Deshalb wird hier zur Absicherung häufig eine Fruchtwasser-Untersuchung oder eine Plazenta-Punktion empfohlen.

Glukosetoleranztest

Ein Schwangerschaftsdiabetes verursacht normalerweise keine typischen Symptome. Deshalb sollten alle Schwangeren zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche vorsorglich auf Schwangerschaftsdiabetes untersucht werden. Hierzu wird ein Zuckertest (oraler Glukosetoleranztest) durchgeführt. Die Schwangere trinkt eine Zuckerlösung. Anschließend wird der Blutzuckerwert bestimmt. Übersteigt der Wert eine bestimmte Grenze, kann dies ein Zeichen für Schwangerschaftsdiabetes sein.

Bei Frauen mit einem erhöhten Diabetes-Risiko wird bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes durchgeführt. Das betrifft zum Beispiel übergewichtige oder ältere Frauen.

Herztonkontrolle

Ab der siebten Schwangerschaftswoche sind die Herztöne eines Babys sicht- und hörbar. Der Rhythmus und die Zahl der Schläge pro Minute geben Hinweise, ob es dem Ungeborenen gut geht. Für die meisten Eltern ist das Hören des Herzschlags ihres Babys ein magischer Moment. Und keine Sorge wegen der Geschwindigkeit des Herzschlags, das kleine Herzchen muss so schnell schlagen. Gegen Ende der Schwangerschaft wird die werdende Mutter dann bei den Vorsorgeterminen mit dem CTG – dem Herzton-Wehenschreiber – untersucht.

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