Pflegeversicherung

Beitragsanpassung 1.7.2023

Zusätzliche Informationen zur privaten Pflegeversicherung

Warum steigen die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung?

In den letzten Jahren gab es zwei Pflegereformen, durch die die Leistungen und die Kosten in der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich gestiegen sind.

1. Die Pflegereformen der letzten Jahre

Die Pflegestärkungsgesetze haben sich sehr positiv auf die Pflegesituation in Deutschland ausgewirkt. Ganz neue Leistungen sind hinzugekommen, andere haben sich verbessert. Viele Pflegebedürftige können seitdem höhere und vielfältigere Leistungen als bisher beanspruchen. Nachdem die „Pflegebedürftigkeit“ neu definiert wurde, sind sehr viel mehr Menschen, die vorher „leer“ ausgegangen sind, jetzt leistungsberechtigt. Das war vom Gesetzgeber so beabsichtigt. Die Verteilung der Pflegeleistungen sollte gerechter werden. Menschen mit dauerhaft psychischen Erkrankungen, wie z.B. Demenz, sollten endlich die gleichen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten wie dauerhaft körperlich Erkrankte.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden ab dem 1.1.2017 dann die Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Allein dadurch erhöhte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen um rund 50 Prozent auf nun fast fünf Millionen.

Einen weiteren Aspekt dürfen wir dabei nicht aus den Augen verlieren: Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Lebensalter. Diese gestiegene Lebenserwartung führt dazu, dass Pflegeleistungen über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden.

Das Leistungsversprechen der meisten Tarife der Pflegezusatzversicherung (z. B. PEK, KPEK, PET, KPET) orientiert sich an den Pflegegraden, die im Rahmen der gesetzliche Pflegeversicherung festgestellt werden. Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurden auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen angepasst. Die Leistungen vieler Pflegezusatztarife verbesserte sich dadurch erheblich.

Dennoch, die Kosten für die Pflege steigen immer weiter. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung titelte am 20.1.2023 „Kostenschock für Pflegeheimbewohner – Eigenanteil für Heimpflege erreicht mehr als 2400 Euro im Monat“. Derzeit plant der Gesetzgeber eine weitere Pflegereform mit einer Erhöhung der Leistungen.

Die Leistungserweiterungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung und in der Pflegezusatzversicherung haben insgesamt positive Auswirkungen für viele Pflegebedürftige. Davon profitieren auch deren Angehörige. Höhere Leistungen führen allerdings häufig auch dazu, dass die Beiträge steigen.

2. Rechnungszins und Auswirkungen der Zinspolitik

Mit dem Rechnungszins verzinsen wir jährlich die Beitragsanteile, die den Alterungsrückstellungen zugeschrieben werden. Wegen der bis Mitte des Vorjahres andauernden Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt sind in den letzten Jahren niedrigere Zinserträge angefallen. Deshalb mussten wir bei einigen Tarifen den Rechnungszins senken. Ein geringerer Rechnungszins führt zu höheren Beiträgen.

Besondere Gesetzesabhängigkeit des Tarifs Pflege Zuschuss PZU

Der Tarif PZU bildet die Pflegepflichtversicherung nach. Daher wirken sich Veränderungen in der Pflegepflichtversicherung durch neue Gesetze oder Reformen auch direkt auf Leistungen und Beiträge dieses Tarifes aus.

Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 19.7.2021 und das Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) vom 8.6.2021 wurde das Leistungsversprechen der Pflegepflichtversicherung verändert.

Auswirkungen durch das GVWG:

  • Häusliche Pflegesachleistung und Leistungen in der Kurzzeitpflege erhalten einen neuen Höchstwert.
  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten abhängig von der Pflegedauer progressiv steigende Leistungszuschläge auf ihren zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen.

Auswirkungen durch das DVPMG:

  • Die Erstattung digitaler Pflegeanwendungen, begrenzt auf eine Erstattungshöhe von 50 € pro Monat, wurde Bestandteil des Leistungsversprechens.

Warum brauche ich überhaupt eine Pflegezusatzversicherung?

Durch die Pflegereformen der letzten Jahre ist das Leistungsspektrum und der Leistungsumfang der Pflegepflichtversicherung deutlich erweitert worden. Trotzdem reichen die Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit in der Regel nicht aus.

Schaut man zum Beispiel auf die Gesamtkosten, die ein Pflegeheimbewohner zu zahlen hat, fällt auf, dass diese auch nach der jüngsten Pflegereform trotz eines geringeren pflegebedingten Eigenanteils nach wie vor sehr hoch sind. Denn neben den verbleibenden Kosten für die Pflege, müssen auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten weiterhin vom Pflegeheimbewohner gezahlt werden.

Hier ein Beispiel, das zeigt, wie wichtig eine zusätzliche private Absicherung ist:

Beispiel Pflegeheim-mit DKV Pflegegrad 4

 

Ihre Pflegezusatzversicherung der DKV unterstützt Sie bei Pflegebedürftigkeit finanziell und hilft Ihnen dabei, Ihr Leben auch im Pflegefall soweit wie möglich selbstbestimmt und mobil zu gestalten. Sie entscheiden weiterhin selbst, was gut für Sie ist und in welchem Umfang Sie von wem betreut werden möchten.

Eine zusätzliche Absicherung für eine Pflegebedürftigkeit ist besonders wichtig, weil:

  • mehr als zwei von drei Deutschen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig werden.
  • die Pflege leider vor keinem Alter halt macht.
  • es sonst neben den gesundheitlichen oft auch noch zu finanziellen Sorgen kommt.

Übrigens: Die häufigsten Irrtümer, wenn es um das Thema Pflege geht, finden Sie in dieser Broschüre:

  

Erklärfilm "Die privaten Zusatzversicherungen der DKV"

Wo kann ich mehr über das Thema Pflegeversicherung erfahren?

Viele interessante Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Hier können Sie sich über unsere Pflegezusatztarife informieren. Und sogar schnell und unkompliziert online abschließen.

Was ist die 24-Stunden-Pflegeplatzgarantie bzw. 24-Stunden-Versorgungszusage zu einem Pflegedienst?

Pflegebedürftigkeit stellt das bisherige Leben komplett auf den Kopf und ist für alle Beteiligten eine erhebliche emotionale und organisatorische Belastung. Meist muss die Versorgung kurzfristig organisiert werden. Eigene Recherchen führen zu Informationen, die häufig mehr überfordern als helfen.

Um in dieser Situation einen professionellen Partner an der Seite zu haben, unterstützt Sie das DKV Pflege Schutz Paket PSP nicht nur durch die telefonische und persönliche Vor-Ort-Beratung, auch für Angehörige ersten Grades.
Es garantiert Ihnen auch, dass Sie bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit oder bei einer Einstufung in einen höheren Pflegegrad innerhalb von maximal 24-Stunden einen Pflegeplatz im Pflegeheim oder eine Versorgungszusage zu einem Pflegedienst bekommen. Dies kann auch ein vorübergehender Platz im Pflegeheim sein (Kurzzeitpflege). So können Sie z. B. die Pflege zu Hause durch den Umbau des Badezimmers vorbereiten.

Jede weitere Organisation der Versorgung wird möglichst innerhalb von 24 Stunden erbracht. Zusätzlich werden verschiedene Services vermittelt. Die DKV-Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro unterstützt Sie zusätzlich, wenn Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2 -5) eintritt.“

Informationen zur Beitragsanpassung 1.7.2023

Hintergrundinfos zur Pflegepflichtversicherung

Erhöhung des Höchstbeitrags in der privaten Pflegepflichtversicherung ab dem 1.7.2023

Der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) darf nach fünfjähriger Vorversicherungszeit in der privaten Pflegeversicherung nicht über dem Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) liegen. Für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, darf die Prämie nicht höher als 50 % des Höchstbeitrags in der sozialen Pflegeversicherung sein.

So sieht es der Gesetzgeber vor. Das bedeutet auch: Wenn sich der Höchstbeitrag in der SPV ändert, gilt ab diesem Zeitpunkt derselbe Höchstbeitrag in der PPV.

Der Gesetzgeber plant, ab dem 1.7.2023 das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) einzuführen. Dieses Gesetz sieht unter anderem die Anpassung dieses Höchstbeitrags in der SPV vor. Er soll von 3,05 % um 0,35 %-Punkte auf 3,4% steigen. Darum erhöht sich ab diesem Zeitpunkt der monatliche Höchstbeitrag in der PPV auf voraussichtlich 169,58 Euro. Für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, steigt der Höchstbeitrag auf voraussichtlich 67,83 Euro.

Wir passen die Beitragsbegrenzung entsprechend an.

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