In den letzten Jahren gab es mehrere Pflegereformen, durch die die Leistungen und die Kosten in der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich gestiegen sind.
Die Pflegereformen der letzten Jahre
Die Pflegestärkungsgesetze haben sich sehr positiv auf die Pflegesituation in Deutschland ausgewirkt. Ganz neue Leistungen sind hinzugekommen, andere haben sich verbessert. Viele Pflegebedürftige können seitdem höhere und vielfältigere Leistungen als bisher beanspruchen. Nachdem die „Pflegebedürftigkeit“ neu definiert wurde, sind sehr viel mehr Menschen, die vorher „leer“ ausgegangen sind, jetzt leistungsberechtigt. Das war vom Gesetzgeber so beabsichtigt. Die Verteilung der Pflegeleistungen sollte gerechter werden. Menschen mit dauerhaft psychischen Erkrankungen, wie z.B. Demenz, sollten endlich die gleichen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten wie dauerhaft körperlich Erkrankte.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden ab dem 1.1.2017 dann die Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Allein dadurch erhöhte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen um rund 50 Prozent auf nun fast fünf Millionen.
Einen weiteren Aspekt dürfen wir dabei nicht aus den Augen verlieren: Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Lebensalter. Diese gestiegene Lebenserwartung führt dazu, dass Pflegeleistungen über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden.
Das Leistungsversprechen der meisten Tarife der Pflegezusatzversicherung (z. B. PEK, KPEK, PZU50, PZU100) orientiert sich an den Pflegegraden, die im Rahmen der gesetzliche Pflegeversicherung festgestellt werden. Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurden auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen angepasst. Die Leistungen vieler Pflegezusatztarife verbesserte sich dadurch erheblich.
In der letzten Pflegereform (PUEG) wurde eine Dynamisierung der Leistungen beschlossen, so dass diese nun regelmäßig weiter steigen. Die Leistungserweiterungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung und in der Pflegezusatzversicherung haben insgesamt positive Auswirkungen für viele Pflegebedürftige. Davon profitieren auch deren Angehörige. Höhere Leistungen führen allerdings häufig auch dazu, dass die Beiträge steigen.
Der Tarif PZU bildet die Pflegepflichtversicherung nach. Daher wirken sich Veränderungen in der Pflegepflichtversicherung durch neue Gesetze oder Reformen auch direkt auf Leistungen und Beiträge dieses Tarifes aus.
Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 19.7.2021 und das Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) vom 8.6.2021 wurde das Leistungsversprechen der Pflegepflichtversicherung verändert. Auch durch das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG), das am 1.7.2023 in Kraft getreten ist, wurden Leistungen verbessert.
Auswirkungen durch das GVWG:
Auswirkungen durch das DVPMG:
Auswirkungen durch das PUEG:
Durch die Pflegereformen der letzten Jahre ist das Leistungsspektrum und der Leistungsumfang der Pflegepflichtversicherung deutlich erweitert worden. Trotzdem reichen die Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit in der Regel nicht aus.
Schaut man zum Beispiel auf die Gesamtkosten, die ein Pflegeheimbewohner zu zahlen hat, fällt auf, dass diese auch nach der jüngsten Pflegereform trotz eines geringeren pflegebedingten Eigenanteils nach wie vor sehr hoch sind. Denn neben den verbleibenden Kosten für die Pflege, müssen auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten weiterhin vom Pflegeheimbewohner gezahlt werden.
Hier ein Beispiel, das zeigt, wie wichtig eine zusätzliche private Absicherung ist:
Pflegeheim mit DKV: Martha S., 72 Jahre, verheiratet, Pflegegrad 4 | |
Eigenanteil Heimkosten¹ (Martha S.) |
- 2.576,00 Euro |
Miete (Ehemann) |
- 950,00 Euro |
Lebenshaltungskosten (gemeinsam) |
- 810,00 Euro |
Putz- und Haushaltshilfe² (Ehemann) |
- 260,00 Euro |
Gesamtkosten |
- 4.596,00 Euro |
Altersrente gemeinsam |
2.720,00 Euro |
Leistungen aus PTG 65 |
1.950,00 Euro |
Monatlich zur freien Verfügung |
74,00 Euro |
Eigenanteil (Martha S.) |
kein Eigenanteil |
Pflegeheim mit DKV: Martha S., 72 Jahre, verheiratet, Pflegegrad 4:
Eigenanteil Heimkosten¹ (Martha S.)
- 2.576,00 Euro
Miete (Ehemann)
- 950,00 Euro
Lebenshaltungskosten (gemeinsam)
- 810,00 Euro
Putz- und Haushaltshilfe² (Ehemann)
- 260,00 Euro
Gesamtkosten
- 4.596,00 Euro
Altersrente gemeinsam
2.720,00 Euro
Leistungen aus PTG 65
1.950,00 Euro
Monatlich zur freien Verfügung
74,00 Euro
Eigenanteil (Martha S.)
kein Eigenanteil
¹ Nach Leistungsabzug Pflegepflichtversicherung inkl. Investitionskosten, Verpflegung, Unterkunft, einrichtungseinheitlichem Eigenanteil
² Durch nicht anerkannte Dienstleister
Ihre Pflegezusatzversicherung der DKV unterstützt Sie bei Pflegebedürftigkeit finanziell und hilft Ihnen dabei, Ihr Leben auch bei Pflegebedürftigkeit soweit wie möglich selbstbestimmt und mobil zu gestalten. Sie entscheiden weiterhin selbst, was gut für Sie ist und in welchem Umfang Sie von wem betreut werden möchten.
Eine zusätzliche Absicherung für eine Pflegebedürftigkeit ist besonders wichtig, weil:
Übrigens: Die häufigsten Irrtümer, wenn es um das Thema Pflege geht, finden Sie in dieser Broschüre:
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Download Pflege Broschüre
Pflegebedürftigkeit stellt das bisherige Leben komplett auf den Kopf und ist für alle Beteiligten eine erhebliche emotionale und organisatorische Belastung. Meist muss die Versorgung kurzfristig organisiert werden. Eigene Recherchen führen zu Informationen, die häufig mehr überfordern als helfen.
Um in dieser Situation einen professionellen Partner an der Seite zu haben, unterstützt Sie das DKV Pflege Schutz Paket PSP nicht nur durch die telefonische und persönliche Vor-Ort-Beratung, auch für Angehörige ersten Grades.
Es garantiert Ihnen auch, dass Sie bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit oder bei einer Einstufung in einen höheren Pflegegrad innerhalb von maximal 24-Stunden einen Pflegeplatz im Pflegeheim oder eine Versorgungszusage zu einem Pflegedienst bekommen. Dies kann auch ein vorübergehender Platz im Pflegeheim sein (Kurzzeitpflege). So können Sie z. B. die Pflege zu Hause durch den Umbau des Badezimmers vorbereiten.
Jede weitere Organisation der Versorgung wird möglichst innerhalb von 24 Stunden erbracht. Zusätzlich werden verschiedene Services vermittelt. Die DKV-Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro unterstützt Sie zusätzlich, wenn Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2 -5) eintritt.
Pflege trifft uns meist unvorbereitet und es stellen sich viele Fragen.
In der DKV Pflegewelt finden Sie wichtige Tipps und Infos rund ums Thema Pflege. Wir geben Ihnen wertvolle Unterstützung – von der Beantragung bis zur Organisation der Pflege.
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