Private Pflegeversicherung

Beitragsänderung ab 1.1.2024

Ergänzende Informationen zur privaten Pflegeversicherung

Warum steigen die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung?

In den letzten Jahren gab es zwei Pflegereformen, durch die die Leistungen und die Kosten in der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich gestiegen sind.

1. Die Pflegereformen der letzten Jahre

Die Pflegereformen haben sich sehr positiv auf die Pflegesituation in Deutschland ausgewirkt. Ganz neue Leistungen sind hinzugekommen, andere haben sich verbessert. Viele Pflegebedürftige können seitdem höhere und vielfältigere Leistungen als bisher beanspruchen. Nachdem die „Pflegebedürftigkeit“ neu definiert wurde, sind sehr viel mehr Menschen, die vorher „leer“ ausgegangen sind, jetzt leistungsberechtigt. Das war vom Gesetzgeber so beabsichtigt. Die Verteilung der Pflegeleistungen sollte gerechter werden. Menschen mit dauerhaft psychischen Erkrankungen, wie z.B. Demenz, sollten endlich die gleichen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten wie dauerhaft körperlich Erkrankte.

Die Pflegestufen wurden auf Pflegegrade umgestellt. Allein dadurch erhöhte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen um rund 50 Prozent auf nun fast fünf Millionen.

Einen weiteren Aspekt dürfen wir dabei nicht aus den Augen verlieren: Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Lebensalter. Diese gestiegene Lebenserwartung führt dazu, dass Pflegeleistungen über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden.

Das Leistungsversprechen der meisten Tarife der Pflegezusatzversicherung (z. B. PEK, KPEK, PET, KPET) orientiert sich an den Pflegegraden, die im Rahmen der gesetzliche Pflegeversicherung festgestellt werden. Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurden auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen angepasst. Die Leistungen vieler Pflegezusatztarife verbesserte sich dadurch erheblich.

Dennoch, die Kosten für die Pflege steigen immer weiter. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) werden ab dem 1.1.2024 weitere Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht. Die Pflegeleistungen werden erhöht.

Die Leistungserweiterungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung und in der Pflegezusatzversicherung haben insgesamt positive Auswirkungen für viele Pflegebedürftige. Davon profitieren auch deren Angehörige. Höhere Leistungen führen allerdings häufig auch dazu, dass die Beiträge steigen.

2. Rechnungszins und Auswirkungen der Zinspolitik

Mit dem Rechnungszins verzinsen wir jährlich die Beitragsanteile, die den Alterungsrückstellungen zugeschrieben werden. Wegen der bis Mitte des Vorjahres andauernden Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt sind in den letzten Jahren niedrigere Zinserträge angefallen. Ein geringer Rechnungszins führt zu höheren Beiträgen.

Hintergrundinfos zur Pflegepflichtversicherung

Seit dem 1.1.1995 gilt in Deutschland die Pflegeversicherungspflicht. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ schließen privat Krankenversicherte ihre Pflegepflichtversicherung (PPV) bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab. Die gesetzlich Krankenversicherten erhalten den Versicherungsschutz in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die Leistungen der PPV und der SPV sind gesetzlich definiert und identisch.

ERGO_Icon_black_Achtung4

Übrigens: Die Tarife der PPV sind Einheitstarife der privaten Krankenversicherer (PKV). Von den Beitragsanpassungen in diesen Tarifen sind daher alle PPV-Versicherten der PKV-Unternehmen, die die PPV betreiben, betroffen.

Was unternehmen wir, um Beitragsanpassungen entgegenzuwirken?

Wir begrenzen die Beitragserhöhungen mit Mitteln aus unseren Überschüssen. Hiervon profitieren vor allem ältere Versicherte ab 65 Jahren.

Beitragsanpassungen - ein Thema für alle Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV)

Die Leistungsausgaben erhöhen sich kontinuierlich. In der Pflegeversicherung sind die Gründe hauptsächlich die steigende Lebenserwartung im Zusammenspiel mit den Pflegereformen der letzten Jahre. Davon sind alle PKV-Unternehmen betroffen. Die dauerhafte Erfüllbarkeit der vertraglich zugesicherten Leistungen können sie deshalb nur durch Beitragsanpassungen sicherstellen.

Wie zahlreiche Unternehmen der privaten Krankenversicherung sind auch wir Mitglied im Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband). Dieser bietet Ihnen eine Fülle von interessanten und hilfreichen Informationen rund um die private Kranken- und Pflegeversicherung – auch zum Thema Beitragsanpassung. Sie finden diese auf der Website des PKV-Verbandes unter: www.pkv.de

Gibt es in der sozialen Pflegeversicherung auch Beitragsanpassungen?

Die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (SPV) sind in den letzten Jahren auch stark gestiegen. Ein Durchschnittsverdiener mit einem Kind zahlt heute in der SPV 122,00 Euro pro Monat. Für Kinderlose sind es sogar 199,50 Euro pro Monat.

Arbeitnehmer mit Einkünften an der Bemessungsgrenze (4.837,50 Euro brutto monatlich) zahlen derzeit 119,70 bis 199,50 Euro pro Monat.

Und in der SPV werden die Beiträge auch 2024 weiter steigen. Die Bemessungsgrenze soll auf 5.175,00 Euro angehoben werden. Das bedeutet, dass die Höchstbeiträge in der SPV auf mindestens 124,20 Euro pro Monat steigen werden (207,00 Euro für Kinderlose).

Der Beitrag für die SPV wird für Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bezuschusst, ähnlich wie bei der privaten Pflegepflichtversicherung.

Was ist der Höchstbeitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung?

Der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) darf nach fünfjähriger Vorversicherungszeit in der privaten Pflege- oder Krankenversicherung nicht über dem Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) liegen. So sieht es der Gesetzgeber vor. Das bedeutet auch: Wenn sich der Höchstbeitrag in der SPV ändert, gilt ab diesem Zeitpunkt derselbe Höchstbeitrag in der PPV.

Ab dem 1.1.2024 steigt der Höchstbeitrag in der SPV. Darum erhöht sich ab diesem Zeitpunkt der monatliche Höchstbeitrag in der PPV auf voraussichtlich 175,96 Euro.

Für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, steigt der Höchstbeitrag auf voraussichtlich 70,38 Euro.

Die Anzahl der Kinder hat keinen Einfluss auf den Beitrag in der privaten Pflegeversicherung

Die Beitragskalkulation in der privaten Pflegepflichtversicherung unterscheidet sich grundsätzlich von der in der sozialen Pflegeversicherung.

Für gesetzlich Versicherte sind die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung einkommensabhängig. Sie werden in Höhe eines festgelegten Beitragssatzes auf die sozialversicherungspflichtigen Einkommen der Versicherten erhoben. Je höher das Einkommen, desto höher sind die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung – unabhängig vom individuellen Risiko.

Seit dem 1.7.2023, mit Einführung des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes, unterscheiden sich die Beitragssätze abhängig von der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Kinderlose zahlen den höchsten Beitrag.

In der privaten Pflegeversicherung spielen das individuelle Einkommen und die Anzahl der Kinder keine Rolle. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Eintrittsalter in die Versicherung und dem individuellen Pflegerisiko bei Vertragsschluss. Der Beitrag ist also umso niedriger, je früher man in die private Pflegeversicherung wechselt. Der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung darf nach fünfjähriger Vorversicherungszeit in der privaten Pflegeversicherung nicht über dem Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung liegen. In der Regel liegt der Beitrag der privaten Pflegepflichtversicherung allerdings meist sowieso deutlich darunter.

Die Ehegattenbeitragskappung in der privaten Pflegepflichtversicherung

In der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten Ehegattenbeitragskappung profitieren. Das bedeutet, dass der Beitrag auf insgesamt 150 % des Höchstbeitrags in der sozialen Pflegversicherung gekappt wird. Den vergünstigten Beitrag erhalten Sie, wenn Ehepartner oder Lebenspartner (einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) privat pflegepflichtversichert sind.

Überprüfung der Beitragsvergünstigung für Ehepaare oder Lebenspartner (einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)

Sie zahlen für Ihre private Pflegepflichtversicherung zurzeit einen vergünstigten Beitrag, da Sie bereits von der sogenannten Ehegattenbeitragskappung profitieren? Oder Sie zahlen ab dem 1.1.2024 einen vergünstigten Beitrag, da die Ehegattenbeitragskappung jetzt erstmalig für Sie zum Tragen kommt?

Ob Sie auch weiterhin in den Genuss dieser Vergünstigung kommen können, prüfen wir regelmäßig. Deshalb haben Sie mit den Beitragsänderungsunterlagen im November 2023 die „Erklärung zur Beitragsvergünstigung für Ehepaare oder Lebenspartner (einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)“ bekommen. Bitte ergänzen und unterschreiben Sie diese und schicken Sie sie uns zurück. Vielen Dank.

Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Formulars? Dann rufen Sie uns einfach unter der 0800/3746 056 an.

Ausfüllhilfe für das Formular „Ihre private Pflegepflichtversicherung: Erklärung zur Beitragsvergünstigung für Ehepaare oder Lebenspartner (einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)“ (Bitte ausschließlich das Original-Formular zurückschicken. Vielen Dank.)

Besondere Gesetzesabhängigkeit des Tarifs Pflege Zuschuss PZU

Der Tarif PZU bildet die Pflegepflichtversicherung nach. Daher wirken sich Veränderungen in der Pflegepflichtversicherung durch neue Gesetze oder Reformen auch auf Leistungen und Beiträge dieses Tarifes aus.

Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 19.7.2021 und das Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) vom 8.6.2021 wurde das Leistungsversprechen der Pflegepflichtversicherung verändert. Auch durch das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG), das am 1.7.2023 in Kraft getreten ist, wurden Leistungen verbessert.

Auswirkungen durch das GVWG:

  • Häusliche Pflegesachleistung und Leistungen in der Kurzzeitpflege erhalten einen neuen Höchstwert.
  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten abhängig von der Pflegedauer progressiv steigende Leistungszuschläge auf ihren zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen.

Auswirkungen durch das DVPMG:

  • Die Erstattung digitaler Pflegeanwendungen, begrenzt auf eine Erstattungshöhe von 50 € pro Monat, wurde Bestandteil des Leistungsversprechens.

Auswirkungen durch das PUEG:

  • Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen (für ambulante Pflege).
  • Anpassung von Geld- und Sachleistungen an die Preisentwicklung (Dynamisierung).
  • Erhöhung der Eigenanteil-Zuschläge für die stationäre Pflege.

Warum brauche ich überhaupt eine Pflegezusatzversicherung?

Durch die Pflegereformen der letzten Jahre ist das Leistungsspektrum und der Leistungsumfang der Pflegepflichtversicherung deutlich erweitert worden. Trotzdem reichen die Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit in der Regel nicht aus.

Schaut man zum Beispiel auf die Gesamtkosten, die ein Pflegeheimbewohner zu zahlen hat, fällt auf, dass diese auch nach der jüngsten Pflegereform trotz eines geringeren pflegebedingten Eigenanteils nach wie vor sehr hoch sind. Denn neben den verbleibenden Kosten für die Pflege, müssen auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten weiterhin vom Pflegeheimbewohner gezahlt werden.

Hier ein Beispiel, das zeigt, wie wichtig eine zusätzliche private Absicherung ist:

Ihre Pflegezusatzversicherung der DKV unterstützt Sie bei Pflegebedürftigkeit finanziell und hilft Ihnen dabei, Ihr Leben auch bei Pflegebedürftigkeit soweit wie möglich selbstbestimmt und mobil zu gestalten. Sie entscheiden weiterhin selbst, was gut für Sie ist und in welchem Umfang Sie von wem betreut werden möchten.

Eine zusätzliche Absicherung für eine Pflegebedürftigkeit ist besonders wichtig, weil:

  • Mehr als 60 % der Deutschen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig werden.
  • die Pflege leider vor keinem Alter halt macht.
  • es sonst neben den gesundheitlichen oft auch noch zu finanziellen Sorgen kommt.

Übrigens: Die häufigsten Irrtümer, wenn es um das Thema Pflege geht, finden Sie in dieser Broschüre:

Download Broschüre Pflege-Mythen

  

Erklärfilm "Die privaten Zusatzversicherungen der DKV"

Wo kann ich mehr über das Thema Pflegeversicherung erfahren?

Viele interessante Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Hier können Sie sich über unsere Pflegezusatztarife informieren. Und sogar schnell und unkompliziert online abschließen.

Download Pflege Broschüre

Was ist die 24-Stunden-Pflegeplatzgarantie bzw. 24-Stunden-Versorgungszusage zu einem Pflegedienst?

Pflegebedürftigkeit stellt das bisherige Leben komplett auf den Kopf und ist für alle Beteiligten eine erhebliche emotionale und organisatorische Belastung. Meist muss die Versorgung kurzfristig organisiert werden. Eigene Recherchen führen zu Informationen, die häufig mehr überfordern als helfen.

Um in dieser Situation einen professionellen Partner an der Seite zu haben, unterstützt Sie das DKV Pflege Schutz Paket PSP nicht nur durch die telefonische und persönliche Vor-Ort-Beratung, auch für Angehörige ersten Grades.
Es garantiert Ihnen auch, dass Sie bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit oder bei einer Einstufung in einen höheren Pflegegrad innerhalb von maximal 24-Stunden einen Pflegeplatz im Pflegeheim oder eine Versorgungszusage zu einem Pflegedienst bekommen. Dies kann auch ein vorübergehender Platz im Pflegeheim sein (Kurzzeitpflege). So können Sie z. B. die Pflege zu Hause durch den Umbau des Badezimmers vorbereiten.

Jede weitere Organisation der Versorgung wird möglichst innerhalb von 24 Stunden erbracht. Zusätzlich werden verschiedene Services vermittelt. Die DKV-Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro unterstützt Sie zusätzlich, wenn Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2 -5) eintritt.

    Kundenservice gebührenfrei anrufen
    Sie möchten direkt und unkompliziert Kontakt mit uns aufnehmen? Dann wenden Sie sich an unseren telefonischen Kundenservice.
    täglich 7-24 Uhr – gebührenfrei
    Rückruf-Service

    Unser Kundenservice ruft Sie gerne kostenlos zurück

    Rückruf anfordern
    Kundenservice per Live-Chat kontaktieren
    Montags bis Freitags
    07:00 - 19:00 Uhr
    Kundenservice per E-Mail kontaktieren

    Nutzen Sie auch unser Kontaktformular

    Zum Kontaktformular