Private Pflegeversicherung

Beitragsänderung ab 1.1.2026

Glückliches Paar mit älterer Frau am Strand
  • Hauptgrund für die Beitragserhöhung sind die stark steigenden Leistungsausgaben in der privaten Pflegepflichtversicherung. Zwischen 2014 und 2024 sind sie von rund 880 Millionen Euro auf fast 2,8 Milliarden Euro gestiegen. Sie haben sich also weit mehr als verdreifacht. Allein im vergangenen Jahr waren die Leistungsausgaben der privaten Pflegepflichtversicherung 12,5 Prozent höher als noch 2023.

    Das liegt vor allem an den verschiedenen Pflegreformen der letzten Jahre. Durch diese sind die Leistungen und die Kosten in der Pflegeversicherung deutlich gestiegen.

    Die Pflegereformen der letzten Jahre

    Die Pflegestärkungsgesetze haben sich sehr positiv auf die Pflegesituation in Deutschland ausgewirkt. Ganz neue Leistungen sind hinzugekommen, andere haben sich verbessert. Viele Pflegebedürftige können seitdem höhere und vielfältigere Leistungen als bisher beanspruchen. Nachdem die „Pflegebedürftigkeit“ neu definiert wurde, sind sehr viel mehr Menschen, die vorher „leer“ ausgegangen sind, seither leistungsberechtigt. Das war vom Gesetzgeber so beabsichtigt. Die Verteilung der Pflegeleistungen sollte gerechter werden. Menschen mit dauerhaft psychischen Erkrankungen, wie z.B. Demenz, sollten endlich die gleichen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten wie dauerhaft körperlich Erkrankte.

    Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden ab dem 1.1.2017 dann die Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Allein dadurch erhöhte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen deutlich und hat aktuell die Sechs-Millionen-Grenze überschritten.

    Entwicklung der Pflegebedürftigen in Deutschland

    Einen weiteren Aspekt dürfen wir dabei nicht aus den Augen verlieren: Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Lebensalter. Diese gestiegene Lebenserwartung führt dazu, dass Pflegeleistungen über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden.

    Grafik: Entwicklung der Pflegebeduerftigen in Deutschland

    Warum müssen wir die Beiträge anpassen?

    Damit wir das vertraglich vereinbarte Leistungsversprechen dauerhaft erfüllen können, vergleichen wir einmal jährlich die erforderlichen Versicherungsleistungen mit den kalkulierten. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. In den Tarifen, für die wir eine Alterungsrückstellung bilden, gilt dasselbe auch für die Sterbewahrscheinlichkeiten.

    Ergibt dieser Vergleich eine Abweichung von mehr als dem tariflich oder gesetzlich festgelegten Prozentsatz, müssen wir die Beiträge überprüfen. Je nach Ergebnis führt die Überprüfung dazu, dass wir die Beiträge neu kalkulieren müssen. Dabei dürfen wir auch eine festgelegte Selbstbeteiligung ändern.

    Übrigens: Bei der privaten Pflegepflichtversicherung handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif der privaten Krankenversicherer (PKV). Von den Beitragsanpassungen in diesen Tarifen sind daher alle PKV-Unternehmen betroffen, die die private Pflegepflichtversicherung betreiben.

    Die letzte Beitragsanpassung in der Tarifstufe PVB fand zum 1.1.2024 statt und ist somit zwei Jahre her. In der Tarifstufe PVN sind es sogar drei Jahre.

  • Seit dem 1.1.1995 gilt in Deutschland die Pflegeversicherungspflicht. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ schließen privat Krankenversicherte ihre Pflegepflichtversicherung (PPV) bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab. Die gesetzlich Krankenversicherten erhalten den Versicherungsschutz in der Regel in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die Leistungen der PPV und der SPV sind gesetzlich definiert und identisch.

  • Der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) darf nach fünfjähriger Vorversicherungszeit in der privaten Pflege- oder Krankenversicherung nicht über dem Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) liegen. So sieht es der Gesetzgeber vor. Das bedeutet auch: Wenn sich der Höchstbeitrag in der SPV ändert, gilt ab diesem Zeitpunkt derselbe Höchstbeitrag in der PPV.

    Ab dem 1.1.2026 steigt der Höchstbeitrag in der SPV. Darum erhöht sich ab diesem Zeitpunkt der monatliche Höchstbeitrag in der PPV auf voraussichtlich 209,26 Euro.
    Für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, steigt der Höchstbeitrag auf voraussichtlich 83,70 Euro.

    Übrigens: Die Tarife der PPV sind Einheitstarife der privaten Krankenversicherer (PKV). Von den Beitragsänderungen in diesen Tarifen sind daher alle PPV-Versicherten der PKV-Unternehmen, die die PPV betreiben, betroffen.

  • Die Beitragskalkulation in der privaten Pflegepflichtversicherung unterscheidet sich grundsätzlich von der in der sozialen Pflegeversicherung.

    In der privaten Pflegeversicherung spielen das individuelle Einkommen und die Anzahl der Kinder keine Rolle. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Eintrittsalter in die Versicherung und dem individuellen Pflegerisiko bei Vertragsschluss. Der Beitrag ist also umso niedriger, je früher man in die private Pflegeversicherung wechselt. Der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung darf nach fünfjähriger Vorversicherungszeit in der privaten Pflegeversicherung nicht über dem Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung liegen. In der Regel liegt der Beitrag der privaten Pflegepflichtversicherung allerdings meist ohnehin deutlich darunter.

  • In der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten Ehegattenbeitragskappung profitieren. Das bedeutet, dass der Beitrag auf insgesamt 150 % des Höchstbeitrags in der sozialen Pflegversicherung gekappt wird. Den vergünstigten Beitrag erhalten Sie, wenn Ehepartner oder Lebenspartner (einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) privat pflegepflichtversichert sind.

  • Sie zahlen für Ihre private Pflegepflichtversicherung zurzeit einen vergünstigten Beitrag, da Sie bereits von der sogenannten Ehegattenbeitragskappung profitieren? Oder Sie zahlen ab dem 1.1.2026 einen vergünstigten Beitrag, da die Ehegattenbeitragskappung jetzt erstmalig für Sie zum Tragen kommt?
    Ob Sie auch weiterhin in den Genuss dieser Vergünstigung kommen können, prüfen wir regelmäßig. Deshalb haben Sie mit den Beitragsänderungsunterlagen im November 2025 die „Erklärung zur Beitragsvergünstigung für Ehepaare oder Lebenspartner (einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)“ bekommen. Bitte ergänzen und unterschreiben Sie diese und schicken Sie sie uns zurück. Vielen Dank.

    • Ihre private Pflegepflichtversicherung: Erklärung zur Beitragsvergünstigung für Ehepaare oder Lebenspartner (einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)
      Ausfüllhilfe für das Formular „Erklärung zur Beitragsvergünstigung für Ehepaare oder Lebenspartner (einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)“. Bitte ausschließlich das Original-Formular zurückschicken. Vielen Dank.
      PDF (0.19 MB)
  • Durch die Pflegereformen der letzten Jahre ist das Leistungsspektrum und der Leistungsumfang der Pflegepflichtversicherung deutlich erweitert worden. Trotzdem reichen die Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit in der Regel nicht aus.

    Schaut man zum Beispiel auf die Gesamtkosten, die ein Pflegeheimbewohner zu zahlen hat, fällt auf, dass diese auch nach der jüngsten Pflegereform trotz eines geringeren pflegebedingten Eigenanteils nach wie vor sehr hoch sind.


    Hier ein Beispiel, das zeigt, wie wichtig eine zusätzliche private Absicherung ist:

    Martha S., 72 Jahre, verheiratet, Pflegegrad 4, mit DKV-Pflegezusatzversicherung  

    Eigenanteil Heimkosten¹ (Martha S.)

    - 2.871 Euro

    Miete (Ehemann)

    - 950 Euro

    Lebenshaltungskosten (gemeinsam)

    - 810 Euro

    Putz- und Haushaltshilfe² (Ehemann)

    - 260 Euro

    Gesamtkosten

    - 4.891 Euro

    Altersrente gemeinsam

    3.030 Euro

    Leistungen aus PTG 65

    1.950 Euro

    Monatlich zur freien Verfügung

    89 Euro

    Eigenanteil (Martha S.) mit Tarif PTG 65

    kein Eigenanteil

    • Eigenanteil Heimkosten¹ (Martha S.)

      - 2.871 Euro

      Miete (Ehemann)

      - 950 Euro

      Lebenshaltungskosten (gemeinsam)

      - 810 Euro

      Putz- und Haushaltshilfe² (Ehemann)

      - 260 Euro

      Gesamtkosten

      - 4.891 Euro

      Altersrente gemeinsam

      3.030 Euro

      Leistungen aus PTG 65

      1.950 Euro

      Monatlich zur freien Verfügung

      89 Euro

      Eigenanteil (Martha S.) mit Tarif PTG 65

      kein Eigenanteil

    ¹ Eigenanteil nach Leistungsabzug Pflegepflichtversicherung (inkl. 15% Leistungszuschlag 1. Jahr) - Stand vdek 7.2024.

    ² Durch nicht anerkannte Dienstleister.

    Eine DKV-Pflegezusatzversicherung unterstützt Sie bei Pflegebedürftigkeit finanziell und hilft Ihnen dabei, Ihr Leben auch bei Pflegebedürftigkeit soweit wie möglich selbstbestimmt und mobil zu gestalten. Sie entscheiden weiterhin selbst, was gut für Sie ist und in welchem Umfang Sie von wem betreut werden möchten.

    Eine zusätzliche Absicherung für eine Pflegebedürftigkeit ist besonders wichtig, weil:

    • mehr als 70 % der Deutschen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig werden.
    • die Pflege leider vor keinem Alter halt macht.
    • es sonst neben den gesundheitlichen oft auch noch zu finanziellen Sorgen kommt.

    Übrigens: Die häufigsten Irrtümer, wenn es um das Thema Pflege geht, finden Sie in dieser Broschüre:

  • Viele interessante Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

    Hier können Sie sich über unsere Pflegezusatztarife informieren. Und sogar schnell und unkompliziert online abschließen.

    • Produktbroschüre Pflege DKV
      Leben Sie so, wie Sie wollen. Selbst bei Pflegebedürftigkeit.
  • Pflegebedürftigkeit stellt das bisherige Leben komplett auf den Kopf. Sie ist für alle Beteiligten eine erhebliche emotionale und organisatorische Belastung. Meist muss die Versorgung kurzfristig organisiert werden. Eigene Recherchen führen zu Informationen, die häufig mehr überfordern als helfen.

    Um in dieser Situation einen professionellen Partner an der Seite zu haben, unterstützt Sie das DKV Pflege Schutz Paket PSP nicht nur durch die telefonische und persönliche Vor-Ort-Beratung, auch für Angehörige ersten Grades.
    Es garantiert Ihnen auch, dass Sie bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit oder bei einer Einstufung in einen höheren Pflegegrad innerhalb von maximal 24-Stunden einen Pflegeplatz im Pflegeheim oder eine Versorgungszusage zu einem Pflegedienst bekommen. Dies kann auch ein vorübergehender Platz im Pflegeheim sein (Kurzzeitpflege). So können Sie z. B. die Pflege zu Hause durch den Umbau des Badezimmers vorbereiten.

    Jede weitere Organisation der Versorgung wird möglichst innerhalb von 24 Stunden erbracht. Zusätzlich werden verschiedene Services vermittelt. Die DKV-Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro unterstützt Sie zusätzlich, wenn Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2 -5) eintritt.

  • Pflege trifft uns meist unvorbereitet und es stellen sich viele Fragen.
    In der DKV Pflegewelt finden Sie wichtige Tipps und Infos rund ums Thema Pflege. Wir geben Ihnen wertvolle Unterstützung – von der Beantragung bis zur Organisation der Pflege.