Geburts-Checklisten - nach der Geburt

An was Sie nach der Geburt Ihres Kindes auf jeden Fall denken sollten

Sie sind überglücklich – Ihr Baby ist da. Doch nicht nur der Säugling hält Sie auf Trab, es gibt auch direkt nach der Geburt schon wieder so viel zu beachten und zu erledigen. Unsere „Checkliste nach der Geburt“ hilft Ihnen dabei.

Meine Checkliste nach der Geburt

 

Kind beim Standesamt anmelden (sie erhalten dann vom Standesamt die Geburtsurkunde und weitere Geburtsbescheinigungen)
Erste U-Untersuchungen durchführen lassen. U1 (direkt nach der Geburt) und U2 (3.-10.Lebenstag) werden meist noch im Krankenhaus durchgeführt. Für die U3 (4.-5 Lebenswoche) müssen Sie sich dann spätestens eine Kinderarztpraxis suchen.
Wochenbett-Betreuung durch die Hebamme durchführen lassen
Zum Rückbildungskurs anmelden (8 Wochen nach der Geburt)
Kind bei der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung anmelden (innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt)
Elterngeld beantragen (innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt; geht in einigen Bundesländern online)
Kindergeld beantragen (innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt). Hierfür benötigen Sie die Steuer-ID Ihres Babys. Diese erhalten Sie im Normalfall innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung beim Standesamt vom Bundeszentralamt für Steuern.
Je nachdem wie schnell Sie wieder arbeiten möchten, frühzeitig um einen Platz in einer KiTa oder bei einer Tagesmutter bemühen.
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