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Warum sich Beiträge ändern können
Informationen zur Beitragsänderung ab 1.7.2026

Eine Familie rennt lachend durch den Wald

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Sie interessieren sich für die Hintergründe Ihrer Beitragsänderung und der Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung? Zu den wichtigsten Themen haben wir Informationen für Sie zusammengestellt.

Warum müssen wir Beiträge regelmäßig überprüfen?

Damit wir das vertraglich vereinbarte Leistungsversprechen dauerhaft erfüllen können, vergleichen wir einmal jährlich die erforderlichen Versicherungsleistungen mit den kalkulierten. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. In den Tarifen, für die wir eine Alterungsrückstellung bilden, gilt dasselbe auch für die Sterbewahrscheinlichkeiten.

Ergibt dieser Vergleich eine Abweichung von mehr als dem tariflich oder gesetzlich festgelegten Prozentsatz, müssen wir die Beiträge überprüfen. Je nach Ergebnis führt die Überprüfung dazu, dass wir die Beiträge neu kalkulieren müssen. Dabei dürfen wir auch eine festgelegte Selbstbeteiligung ändern.

Warum müssen wir die Beiträge anpassen?

Die Behandlungskosten im Gesundheitssystem erhöhen sich laufend. Davon sind alle privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland betroffen.

Im vergangenen Jahr sind die medizinischen Leistungsausgaben deutlich gestiegen - und zwar in allen Bereichen: ambulant, stationär und Zahn. Ausschlaggebend ist der medizinisch-technische Fortschritt. Die Verfahren zur Diagnose und Behandlung auch schwerwiegender und chronischer Erkrankungen entwickeln sich ständig weiter. Regelmäßig kommen neue, wirksamere Medikamente auf den Markt. Stark angestiegen sind auch die Personalkosten im Gesundheitswesen. Dies bleibt nicht ohne Folgen für die Beiträge der Versicherten.

  • Wenn z.B. die Versicherungsleistungen mehrere Jahre lang ansteigen, aber der oben beschriebene Vergleich unter der festgelegten Schwelle bleibt, dürfen wir veränderte Rahmenbedingungen nicht in die Beiträge einfließen lassen. Dies ist erst möglich, wenn diese Schwelle überschritten wird. Dann müssen wir alle Entwicklungen der letzten Jahre in der Berechnung der neuen Beiträge berücksichtigen. Dabei werden dann alle Rechnungsgrundlagen (u.a. Versicherungsleistungen, Rechnungszins, Kündigungsverhalten und Sterbewahrscheinlichkeiten) aktualisiert.

     

  • Im Rahmen von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung müssen alle Rechnungsgrundlagen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Dazu gehört auch der verwendete Rechnungszins.

    Der Rechnungszins wird auf Grundlage der verschiedenen Kapitalanlagen und deren Zinserwartungen festgelegt. Zinsänderungen wirken sich nicht direkt aus, da die Kapitalanlagen überwiegend langfristig erfolgen. Die langjährige Niedrigzinsphase bis 2022 führte dazu, dass die Zinseinnahmen auf die Kapitalanlagen stetig sanken. Deshalb musste der Rechnungszins in der Vergangenheit schrittweise abgesenkt werden. Zuletzt sind die Kapitalerträge wieder gestiegen. Deswegen können wir den Rechnungszins jetzt in vielen Tarifen leicht erhöhen. Dies wirkt sich positiv auf die Höhe der Beitragsanpassung aus.

  • Die rechtlichen Grundlagen für Beitragsanpassungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, § 203 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) I Icon, § 155 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) I Icon und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV).

  • Der verantwortliche Aktuar muss sicherstellen, dass die Kalkulation in der privaten Krankenversicherung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erfolgt. Anschließend legen wir die Neukalkulation bei Beitragsanpassungen dem unabhängigen mathematischen Treuhänder vor.

    Der unabhängige Treuhänder prüft nicht nur die inhaltliche Korrektheit der Kalkulation. Er kontrolliert auch, ob dabei alle Rechtsvorschriften eingehalten wurden. Damit eine Beitragsanpassung wirksam wird, muss der Treuhänder zustimmen.

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  • Alterungsrückstellungen sind ein wesentliches Element der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Das heißt: Während der Vertragslaufzeit legen wir automatisch Teile der Beiträge zurück. Ziel ist es, dass die Beiträge nicht allein aufgrund des Älterwerdens steigen. Wie funktioniert das?

    • Mit dem Lebensalter steigen – statistisch gesehen – die Ausgaben für Gesundheitsleistungen. Deshalb müssten auch die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen. Damit dies verhindert wird, zahlen Versicherte in jungen Jahren einen höheren Beitrag als notwendig ist, um die in ihrem Alter anfallenden Krankheitskosten zu decken. Dieser Teil des Beitrags wird als Alterungsrückstellung am Kapitalmarkt verzinslich angelegt. Wenn im höheren Alter die erwarteten Ausgaben für Gesundheitsleistungen dann über dem dafür gezahlten Beitrag liegen, wird die Differenz aus den Alterungsrückstellungen finanziert.

    Übrigens: Mit einem höheren Beitrag fließt in der Regel mehr Geld in den Aufbau von Alterungsrückstellungen. Diese dient zur Stabilisierung der Beiträge im Alter. Werden am Kapitalmarkt mehr Zinsen erzielt als einkalkuliert, bilden wir eine zusätzliche Alterungsrückstellung. Diese nutzen wir ebenfalls zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.

    Alterungsrückstellungen bilden wir nur für Tarife, die wir nach Art der Lebensversicherung kalkulieren.

  • Das verstehen wir. Auch wenn wir uns öfter in einem Jahr dazu bei Ihnen melden, sind meistens unterschiedliche Vertragsteile betroffen.

    Die Kosten und damit die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr. In vielen Bereichen versuchen wir, Beitragserhöhungen entgegen zu wirken. Wir erstatten nicht nur Rechnungen, sondern unterstützen unsere Kunden aktiv in schwierigen Lebenssituationen. Ziel ist es, die Behandlungskosten zu senken und die Qualität der Behandlungen zu verbessern.

    Viele Faktoren beeinflussen die Beiträge. Dazu können auch gesetzliche Regelungen gehören, die zu höheren Leistungen führen. Daher können wir nicht sagen, wie sich die Beiträge in Zukunft entwickeln werden.

  • Ihre Krankenversicherung basiert auf der Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft.
    Bei Versicherungsbeginn richtet sich Ihr zu zahlender Beitrag unter anderem nach Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Danach spielt die Entwicklung des persönlichen Gesundheitszustandes bei der Berechnung des Beitrags keine Rolle mehr, so lange Sie im selben Tarif versichert bleiben.

    Wenn die Leistungsausgaben innerhalb des Tarifs insgesamt steigen, gehen die zusätzlichen Kosten in die Kalkulation für alle Versicherten ein. Wer seine Versicherung stärker in Anspruch nehmen muss, wird von denen mitgetragen, die das Glück haben, gesund zu bleiben. Dafür sorgt eine starke Versichertengemeinschaft.

    Das bedeutet konkret: Zwei Menschen, die zur selben Zeit, im gleichen Alter und gleichen Gesundheitszustand denselben Krankenversicherungsschutz wählen und diesen nicht ändern, werden immer denselben Beitrag zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man in der Zeit krank wurde oder gesund bleibt.
    Die Belastungen im Krankheitsfall werden auf alle Versicherten des Tarifs verteilt.

    Deshalb gilt: Auch wenn Sie selbst keine Leistungen benötigen, können wir nicht auf den höheren Beitrag verzichten.

  • Sie haben grundsätzlich das Recht, in einen anderen Tarif zu wechseln. So sieht es § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes I Icon vor.

    Oftmals ist aber ein Tarifwechsel nur auf den ersten Blick attraktiv. Wenn Sie über eine Umstellung Ihrer Versicherung nachdenken, beachten Sie bitte Folgendes:

    Wenn Sie über eine Umstellung Ihrer Versicherung nachdenken, beachten Sie bitte Folgendes:

    Einer Beitragsersparnis stehen in der Regel Verschlechterungen beim Versicherungsschutz gegenüber. Eine spätere Erweiterung des Versicherungsschutzes ist nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Auch wenn zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal ein höherer Versicherungsschutz bestanden hat.

    Die Gesundheitsprüfung kann beispielsweise dazu führen, dass wir Ihnen den gewünschten Tarif nur mit einem versicherungsmedizinischen Zuschlag anbieten können. Dieser Zuschlag wird für eine Erkrankung erhoben, die Einfluss auf die voraussichtlichen Krankheitskosten der versicherten Person hat.

    Auch im neuen Tarif kann es künftig zu Beitragserhöhungen kommen.

    Eine eventuelle Beitragsrückerstattung kann sich verringern - oder sogar ganz entfallen.

     

  • Bei einer Beitragserhöhung in der Krankenversicherung können Sie den betroffenen Vertragsteil zum Zeitpunkt der Beitragsanpassung außerordentlich kündigen. So sieht es § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes I Icon vor.

    Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach Zugang unseres Informationsschreibens zur Beitragsanpassung erfolgen.

    Dies sollten Sie vor einer Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung wissen:

    Alterungsrückstellungen: Nach einer Kündigung besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Mitgabe von Alterungsrückstellungen. In den Fällen, in denen eine Mitgabe möglich ist, ist diese auf die Höhe des sogenannten Übertragungswertes begrenzt. Der Übertragungswert entspricht dem Aufbau der Alterungsrückstellungen auf Niveau des Basistarifs.

    Beitragsrückerstattung: Sie verlieren einen eventuellen Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

    Neues Eintrittsalter heißt meist auch ein höherer Beitrag: Kündigen Sie Ihren Vertrag, müssen Sie bei einem Neuabschluss mit einem höheren Beitrag sowie einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen. Letztere kann auch zu Beitragszuschlägen oder Ausschlüssen von Leistungen führen.

    Unterschiede beim Leistungsumfang: Die mit uns vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben Ihnen erhalten - das versprechen wir Ihnen als Ihr zuverlässiger Vertragspartner.
    Das Leistungsversprechen kann bei einem neuen Versicherer geringer sein. Beispielsweise können Zahnbehandlungen beim neuen Versicherer in den ersten Jahren begrenzt sein.

    Versicherungspflicht: In Deutschland ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet, kranken- und pflegeversichert zu sein. Deshalb benötigen wir von Ihnen eine Bescheinigung des neuen Versicherers, dass für Sie ununterbrochener Krankenversicherungsschutz besteht. Dies gilt nicht, wenn Sie bei uns nur zusatzversichert sind.

  • Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020
    Der Gesetzgeber führt ab dem Steuerjahr 2026 die elektronische Übermittlung der Arbeitgeberzuschüsse und der Vorsorgeaufwendungen ein. Wir sind verpflichtet, für alle betroffenen Versicherten eine Meldung vorzunehmen. Das gilt auch für Selbständige und Rentner. Diese Änderung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet.
    Hierüber haben wir Sie mit unserem Schreiben aus Juli 2025 informiert.

    Was ändert sich dadurch für Sie?
    Bisher war die Vorlage einer Papierbescheinigung beim Arbeitgeber bzw. Dienstherrn erforderlich, um einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss und / oder einen Lohnsteuerabzug für die Vorsorgeaufwendungen zu erhalten. Dieses Papierverfahren wird durch einen digitalen Datenaustausch abgelöst.
    Ab dem Steuerjahr 2026 melden wir die Beiträge an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) digital. Das BZSt stellt die gemeldeten Beiträge dem jeweiligen Arbeitgeber bzw. Dienstherrn elektronisch zur Verfügung.

    Wann melden wir die Beiträge?
    Die Jahresmeldung geben wir jeweils im vierten Quartal eines Jahres für das nächste Kalenderjahr ab. Im November 2025 haben wir diese erstmalig für das Jahr 2026 durchgeführt. Diese Meldung bestätigen wir Ihnen mit der Kundeninformation zur „Meldung für das Steuerjahr 2026“.
    Ändert sich Ihr Beitrag im Laufe eines Jahres, wird dadurch automatisch eine Meldung an das BZSt ausgelöst. Dies gilt auch, wenn die Beiträge nicht vollständig gezahlt werden.
    Welche Beiträge wir an das BZSt gemeldet haben, teilen wir Ihnen immer zeitnah mit.

    Können Sie der Meldung der Beiträge widersprechen?
    Ja, Sie können einer künftigen elektronischen Datenübermittlung ganz oder teilweise widersprechen. Der Widerspruch muss für jede versicherte Person einzeln erfolgen. Am schnellsten und einfachsten geht dies online unter www.dkv.com/JStG2020

    Ergänzende Informationen zum Jahressteuergesetz 2020 finden Sie auch auf der Seite des PKV-Verbandes oder direkt auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern.

    Bescheinigung über steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen
    Ihre steuerlich absetzbaren Beiträge der Kranken- und Pflegepflichtversicherung melden wir immer im Januar eines Jahres an die Finanzbehörde. Darüber erhalten Sie automatisch eine Bescheinigung. Sie können diese für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen.

    Übrigens: Ihre Zustimmung zur Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge ist ab dem Veranlagungsjahr 2019 nicht mehr erforderlich.

  • Rentnerinnen und Rentner mit einer privaten Krankenversicherung haben Anspruch auf einen Zuschuss zu den Prämien durch die Deutsche Rentenversicherung. Der Zuschuss muss aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

    Anspruch auf den Zuschuss haben alle, die eine gesetzliche Rente beziehen, in der EU wohnen und deren PKV unter deutscher oder europäischer Aufsicht steht. Auch Selbstständige und Freiberufler können profitieren, wenn sie Rentenbeiträge gezahlt haben.
    Der Zuschuss wird so berechnet, dass entweder 8,75 % der gesetzlichen Rente oder maximal die Hälfte des Beitrags der privaten Krankenversicherung gezahlt werden – es gilt immer der niedrigere Wert. Für 2026 liegt der Höchstzuschuss bei 508,59 Euro pro Monat.
    Für die private Pflegepflichtversicherung erhalten Rentnerinnen und Rentner keinen Zuschuss.

    Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

    Eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie bequem online hier anfordern.

  • Bescheinigungen anfordern
    Hier erhalten Sie schnell und unkompliziert Bescheinigungen zu Ihrem Vertrag.

    Sie möchten uns eine Anschrifts- oder Bankänderung mitteilen?
    Das können Sie hier einfach und unkompliziert online tun.

    und vieles mehr.

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