Versicherungslexikon

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
R
S
T
U
V
W
Z
Individualversicherung

Zusätzlich zur Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung) gibt es individuell zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer abgeschlossene Versicherungsverträge, die Individualversicherungen. Gegenstand der Individualversicherung sind alle versicherbaren Gefahren. Die Versicherungsleistungen werden nach dem Äquivalenzprinzip bemessen. Auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeit sollten sich Risiko und Leistung entsprechen.

Zur Individualversicherung gehören:

  • Personenversicherung: Dient der Absicherung / Vorsorge der eigenen Person.
  • Sachversicherung: Dient der Versicherung von Sachwerten sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken.
  • Industrieversicherungen/Gewerbeversicherungen (zum Beispiel Transportversicherung, Produkthaftpflichtversicherung) 


Verwandter Eintrag: Äquivalenzprinzip

    Kundenservice gebührenfrei anrufen
    Sie möchten direkt und unkompliziert Kontakt mit uns aufnehmen? Dann wenden Sie sich an unseren telefonischen Kundenservice.
    täglich 7-24 Uhr – gebührenfrei
    Rückruf-Service

    Unser Kundenservice ruft Sie gerne kostenlos zurück

    Rückruf anfordern
    Kundenservice per Live-Chat kontaktieren
    Montags bis Freitags
    07:00 - 19:00 Uhr
    Kundenservice per E-Mail kontaktieren

    Nutzen Sie auch unser Kontaktformular

    Zum Kontaktformular