Zusätzlich zur Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung) gibt es individuell zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer abgeschlossene Versicherungsverträge, die Individualversicherungen. Gegenstand der Individualversicherung sind alle versicherbaren Gefahren. Die Versicherungsleistungen werden nach dem Äquivalenzprinzip bemessen. Auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeit sollten sich Risiko und Leistung entsprechen.
Zur Individualversicherung gehören:
Verwandter Eintrag: Äquivalenzprinzip
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